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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : gesetzliche Zahlungspflicht an Makler



NOmBre
22.12.2012, 19:46
Hallo zusammen hätte mal eine Frage zur Zahlungspflicht...

Am 19.12 hab ich mir über einen Makler eine Wohnung gekauft beim Notar alles unterschrieben.

Prompt war am nächsten Tag auch schon der Brief vom Makler im Briefkasten zwecks seiner Provision. :rolleyes:

Zahlung: Nach erhalt der Rechnung rein Netto.

Nach telefonischer Rücksprache bot ich ihm an, dass er sein Geld am 02.01 sofort per Blitzüberweisung auf seinem Konto sieht. Er war nicht gerade zufrieden damit, da Jahresabschluss usw möchte er doch noch heuer sein Geld haben.

Das kann doch nicht sein oder?? Hab ich da nicht eine gesetzliche Pflicht von 10 Werktagen oder so?

Vorallem jetzt zwischen Weihnachten und Silvester mit den ganzen Feiertagen.

Grüße
Dominik

habepe
22.12.2012, 19:52
Kann ich mir nicht vorstellen.

sevenpoolz
22.12.2012, 20:06
Sehr kleinlich -
Hast du einen Nachweis unterschrieben? Was steht da drin? Fällig direkt bei Abschluss des Kaufvertrags?
Wenn du jetzt nicht sofort zahlst, wird er dir eine Mahnung schicken, da muss (meines Wissens nach) eine Frist von mindestens einer Woche stehen, bei einem ordentlichen würde ich sogar sagen 14 Tage ( und schon bei der 1.Rechnung 10 Tage nach Erhalt).
Also wenn Du am 2.per Blitzüberweisung zahlst, sollte Dir nix passieren.

Zahlst du die volle Provision? Oder hat er dir einen Nachlass gewährt? Im Falle eines Nachlasses könnte es ja ja Teil der Absprache sein das er sofort sein Geld haben will.


Edit wollte noch wissen:

Warum zahlst du eigentlich nicht sofort? Ich meine was spricht dagegen?
Hat der Makler nicht ordentlich gearbeitet?

Wenn man mit der Leistung zufrieden war, zählt man doch gerne.

NOmBre
22.12.2012, 20:18
Im Kaufvertrag steht geschrieben sofort fällig.

Ich zahle die volle Provision. Er hat mir Anfangs auch die falschen Summen berechnet. Heute hat er gleich die korrigierte Summe eingeworfen.

Es spricht nichts dagegen, dass ich sofort zahle hatte aber eigentlich mit ihm ausgemacht im nächsten Jahr. Soviel zu mündlichen Absprachen...
Habe bereits die hälfte des Geldes von einem Sparkonto übertragen jedoch gehen im Monat max. 2000 Euro ohne Vorschusszinsen zahlen zu müssen. Dann werd ich halt den Rest auch noch übertragen ein wenig Zinsen zahlen und alle sind glücklich.

Hätte halt gedacht es gäbe eine gesetzliche Zahlungspflicht etc. die das regelt.

Was wäre wenn ich jetzt bis zum 07.01 im Urlaub wäre und keiner ist Zuhause? Dann täte ich auch blöd dastehen.

siebensieben
22.12.2012, 20:25
DAs kann aber nicht das Problem des Zahlungsempfängers sein.

Geraldpeter
22.12.2012, 20:26
Vorschusszinsen vom Sparbuch bei 2000,-- €, sollten doch nicht mehr als rd. 2,50€ ausmachen....

Da wär mir doch jede Diskussion mit dem Makler zu blöde.

Ausserdem heisst es doch im Vertrag "bei Abschluss"

G.

NOmBre
22.12.2012, 20:27
DAs kann aber nicht das Problem des Zahlungsempfängers sein.

Ist es auch nicht. Wie gesagt mündlich hatten wir ausgemacht nächstes Jahr und dann sowas. Finde ich halt auch nicht gerade korrekt von ihm.

hugo
22.12.2012, 20:32
Ist es auch nicht. Wie gesagt mündlich hatten wir ausgemacht nächstes Jahr und dann sowas. Finde ich halt auch nicht gerade korrekt von ihm.

Denn hättest du auch was anderes in den Kaufvertrag schreiben müssen ...
Sofort = Sofort,Vertrag = Vertrag .
Oder wartest du beim Übergabetermin auch gerne länger ....

ehemaliges mitglied
22.12.2012, 20:32
Im Kaufvertrag steht geschrieben sofort fällig.

tjo, dann musste das wohl auch...

Es spricht nichts dagegen, dass ich sofort zahle hatte aber eigentlich mit ihm ausgemacht im nächsten Jahr. Soviel zu mündlichen Absprachen...

mündlich ist eh fürn $rsch.



zum zweiten teil, immer ordentliches paperwork haben, wo alles geklärt ist...ggf. kaufvertrag neu aufsetzen lassen.

so ist der makler im vorteil, er hat ja den vertrag.

jagdriver
22.12.2012, 20:46
Denn hättest du auch was anderes in den Kaufvertrag schreiben müssen ...
Sofort = Sofort,Vertrag = Vertrag .
Oder wartest du beim Übergabetermin auch gerne länger ....

Richtig!

Gruß
Robby

siebensieben
22.12.2012, 20:55
Unterm Strich würde ich jetzt nicht lange fackeln und bezahlen, auch wenn der Makler ein bisschen kleinlich zu sein scheint. Vielleicht braucht er das Geld noch dieses Jahr, weil er sich eine neue Uhr kaufen will oder gekauft hat. ;) Die Zeit ist doch zu schade, sich auch darüber noch einen Kopf zu machen. Freu Dich an Deiner neuen Wohnung und genieße Weihnachten!

paddy
22.12.2012, 21:06
Ich glaube hier gehts im Grunde auch nicht um den Makler, sondern darum, dass es in so einem Fall halt ärgerlich ist, kein schriftliche Bestätigung zu haben. ;)

uhrvieh
22.12.2012, 21:28
Ich kann nachvollziehen, dass es ärgerlich ist. Aber in der Sache offenbar auch kein Beinbruch. Das nächste Mal bist Du schlauer!

DS-XELOR
22.12.2012, 21:57
Servus Dominik,

mach Dir keinen Kopf und zahl so, dass das Geld am 02.01.13 für den Gläubiger verfügbar ist. Bei verbleibenden 2 Banklauftagen ( 24. 12 zählt nicht) bis dahin wird kein seriöser Unternehmer eine Mahnung schreiben und Dich damit in Zahlungsverzug bringen.
Wenn er es trotzdem macht, hat er einfach zu viel Zeit oder die Bank sitzt ihm im Nacken.
Bis zu 5 Banktage sind üblich bei dieser Zahlungart. Wenn er die Kohle sofort will muss er die schon bar bei Dir kassieren.

Und seinen Jahresabschluss sollte er auch so hinbekommen.

Frohes Fest

sevenpoolz
22.12.2012, 22:19
Wenn es anders abgesprochen war, finde ich es schon schwach von dem Makler - bei uns hat der Kunde 10 Tage nach Erhalt der Rechnung Zeit zu bezahlen, erst dann wird frühestens angemahnt und dann bekommt er nochmal 14Tage zeit.

JoeBlack1822
23.12.2012, 08:32
Vorschusszinsen = verminderter Zinsertrag zum Jahresende.
"Bezahlen" musst Du gar nichts...

löwenzahn
23.12.2012, 08:58
Hi Dominik,

für Deine Vorschusszinsen ist´s ja egal, ob Du am Donnerstag, Freitag oder Silvester überweist. Wenn Du den Makler ärgern willst, überweise halt an Silvester.

Vertrag ist Vertrag. Schon klar.

Wenn sich der Makler nicht an die mündliche Absprache hält, mache eben negative Werbung für ihn. Ich habe mir gerade ein Schimpfwort verkneifen können, dachte aber an eine Körperöffnung freier Wahl.

Und weil ich´s hier gelesen habe: mündliche Absprachen sind nicht für den A****. Es ist eine Sache des Anstands und der Ehre sich daran zu halten. Davon lebt auch dieses Forum, das ich wirklich schätze.

LG

Michael

sevenpoolz
23.12.2012, 09:04
Für mich war es, im privatem wie auch im geschäftlichen immer so, das mein Wort zählt und genauso habe ich es auch gesandt habt.
Bis zu dem Tage als ich mir in den Arsch hätte beißen können das ich die Absprache nicht schriftlich fixiert habe.

Aber aus Fehlern lernt man und seitdem werden Vereinbarungen nur noch schriftlich fixiert.

Wenn ich meinem Kunden als Zahlungsziel den 2.1. verspreche, dann kann er sich da blind drauf verlassen - unbetrachtet dessen ob sich der Kunde noch irgendwann aschig verhält - frei nach dem Motto: versprochen ist versprochen und wird nicht gebrochen

jagdriver
23.12.2012, 09:28
@Marc
So isses!:gut:

Gruß
Robby

uhrvieh
23.12.2012, 10:25
frei nach dem Motto: versprochen ist versprochen und wird nicht gebrochen
Richtig - aber man darf sich nicht darauf verlassen, dass es der andere auch so lebt. =(

sevenpoolz
23.12.2012, 11:31
Richtig - aber man darf sich nicht darauf verlassen, dass es der andere auch so lebt. =(

Und genau da liegt der Hase im Pfeffer :(

ehemaliges mitglied
23.12.2012, 11:34
Darum würde ich auch am 2.1. per Blitzüberweisung zahlen.

paddy
23.12.2012, 11:38
Ein Blitzgiro kostet mindestens 20,-- €. Da ist das Geschrei dann wieder groß, von wegen die böse Bank und ihre Gebühren für Sonderleistungen, oder so... ;)

Ich versteh das Aufhebens wegen der paar Tage ohnehin nicht. Vom Zahlungsempfänger, wie vom Zahlungspflichtigen. Man kann sich auch unnötig stressen.



Die Zeiten für Handschlagvereinbarungen sind im Übrigen schon lange vorbei... Nachdem ich mal bei einem Bekannten mit einer mündlichen Vereinbarung auf die Schnauze geflogen bin, nur noch mit mindestens schriftlicher Bestätigung per Mail.

Klare Rechnung - gute Freundschaft.

NOmBre
23.12.2012, 11:47
Also hat sich alles nochmals geklärt er hat sich dafür entschuldigt und ich überweise am 31.12.

Frohe Weihnachten!

sevenpoolz
23.12.2012, 22:47
Na also - geht doch

Frohes Fest

rudi
25.12.2012, 23:41
Hi,

freut mich für dich, das ihr euch geeinigt habt, ich persönlich zahle meine Rechnungen immer gleich, dann hab ichs weg!
Die paar Tage bringen zinsmäßig eh nichts, vielleicht 50cent;)

ehemaliges mitglied
26.12.2012, 00:31
und leider kann ich das

-fin-

nicht.

Finde es schon schade, wie blöd man sich bei einer Frage hier anreden lassen muss.

Viel Spaß mit der Wohnung!