Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neue Führerschein EU-Richtlinien
Ab 19.01.2013 gelten ein paar neue Regeln.
Ganz nett finde ich:
Für Autofahrer reicht die Lizenz der Klasse B künftig ohne weitere Einschränkungen für mehr als 750 Kilogramm schwere Anhänger, solange das zulässige Gesamtgewicht der Zugkombination 3,5 Tonnen nicht überschreitet.
Murcielago
07.12.2012, 14:52
Jetzt müssen noch LKWs bis 3,5t freigegeben werden wie bei Klasse III dann ist die Welt wieder in Ordnung!
docpassau
07.12.2012, 14:55
Klasse III ging bis 7,5 t. Und ich bin froh, dass ich so ein Ding noch habe.
RAMichel
07.12.2012, 15:01
CE 79 ruht verfällt aber mit dem 50. Lebensjahr, wenn nicht die Fahreignung durch ärztl. bzw. augenärztliches Attest nachgewiesen wird. Für die Klasse-II_LKW-Fahrer ist das relevant.
...heißt das nun, dass mein beim Bund erworbener und nachher umgeschriebener Klasse-II-Führerschein automatisch mit dem 50. Geburtstag verfällt, wenn ich nicht zum Arzt gehe. Oder könnte ich z.B. mir mit 55 überlegen, LKW-Fahrer zu werden und durch Gesundheitscheck würde ich die Fahreignung dann sozusagen "reaktivieren".
Übrigens bin ich der Meinung, dass es gut ist, dass nicht jeder Golf-Fahrschüler einen 7,5-Tonner bewegen darf. Da liegen dann doch Welten dazwischen.
TheLupus
07.12.2012, 15:24
...heißt das nun, dass mein beim Bund erworbener und nachher umgeschriebener Klasse-II-Führerschein automatisch mit dem 50. Geburtstag verfällt, wenn ich nicht zum Arzt gehe. Oder könnte ich z.B. mir mit 55 überlegen, LKW-Fahrer zu werden und durch Gesundheitscheck würde ich die Fahreignung dann sozusagen "reaktivieren".
Wenn du den Führerschein nur privat nutzt, kannst du ihn wieder reaktivieren.
Waschi.1
07.12.2012, 17:08
Noch ein Schmankerl...
Daher kann man ab 2013 nach zwei Jahren mit der Führerscheinklasse A1 die Führerscheinklasse A2 durch eine praktische Prüfung erwerben, muss dafür aber nicht mehr wie bisher auch noch eine theoretische Prüfung ablegen und Pflichtfahrstunden absolvieren. Da die theoretische Prüfung mit Kosten verbunden ist, entfallen diese nun.
Nach weiteren 2 Jahren ist mit den selben Rahmenbedingungen der Wechsel A2 auf die unbeschränkte Klasse A möglich :D
...heißt das nun, dass mein beim Bund erworbener und nachher umgeschriebener Klasse-II-Führerschein automatisch mit dem 50. Geburtstag verfällt, wenn ich nicht zum Arzt gehe. Oder könnte ich z.B. mir mit 55 überlegen, LKW-Fahrer zu werden und durch Gesundheitscheck würde ich die Fahreignung dann sozusagen "reaktivieren".
Übrigens bin ich der Meinung, dass es gut ist, dass nicht jeder Golf-Fahrschüler einen 7,5-Tonner bewegen darf. Da liegen dann doch Welten dazwischen.
Also da ich nun 50 bin Sehtest beim Augenarzt 77 Euro, Untersuchung Hausarzt 60 Euro, Bilder 10 Euro und Füherscheinverlängerung 42,60 Euro. Wenn Du ab 50 ohne die Verlängerung, gilt nur 5 Jahre, einen LKW fährst dann fährst Du ohne FAHRERLAUBNISS !!!! Was bedeutet Dein Lappen ist weg für alle Klassen !! Stichtag ist Dein Geburtstag.
RAMichel
08.12.2012, 15:11
Also da ich nun 50 bin Sehtest beim Augenarzt 77 Euro, Untersuchung Hausarzt 60 Euro, Bilder 10 Euro und Füherscheinverlängerung 42,60 Euro. Wenn Du ab 50 ohne die Verlängerung, gilt nur 5 Jahre, einen LKW fährst dann fährst Du ohne FAHRERLAUBNISS !!!! Was bedeutet Dein Lappen ist weg für alle Klassen !! Stichtag ist Dein Geburtstag.
Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis bezieht sich nur auf die Klasse C bzw. 2, die anderen Fahrerlaubnisklassen gelten weiter. Der LKW-Lappen kann nur innerhalb von 2 Jahren nach Verfall reaktiviert werden, danach verfällt er endgültig. Das ist z.B. dann der Fall, wenn man den alten grauen Lappen nicht in einen neuen Führerschein umtauscht. die Verfallsregeln gelten auch für die Teile der alten Klasse 3, die in den neuen Klassen so nicht mehr enthalten sind, eben CE 79.
siebensieben
08.12.2012, 16:31
Was ändert sich denn für die, die den alten 1 und 3 seinerzeit mal haben umschreiben lassen? Der galt ja für PKW einschl. Anhänger, für LKW bis 7,5 to und für Motrorräder ohne Begrenzung?
Spacewalker
08.12.2012, 16:35
Die haben Bestandschutz.
Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis bezieht sich nur auf die Klasse C bzw. 2, die anderen Fahrerlaubnisklassen gelten weiter. Der LKW-Lappen kann nur innerhalb von 2 Jahren nach Verfall reaktiviert werden, danach verfällt er endgültig. Das ist z.B. dann der Fall, wenn man den alten grauen Lappen nicht in einen neuen Führerschein umtauscht. die Verfallsregeln gelten auch für die Teile der alten Klasse 3, die in den neuen Klassen so nicht mehr enthalten sind, eben CE 79.
Sorry hatte man mir anders erklärt Danke !
...Übrigens bin ich der Meinung, dass es gut ist, dass nicht jeder Golf-Fahrschüler einen 7,5-Tonner bewegen darf. Da liegen dann doch Welten dazwischen.
Absolut.
Also da ich nun 50 bin Sehtest beim Augenarzt 77 Euro, Untersuchung Hausarzt 60 Euro, Bilder 10 Euro und Füherscheinverlängerung 42,60 Euro. Wenn Du ab 50 ohne die Verlängerung, gilt nur 5 Jahre, ...
Heißt das im Umkehrschluß, alle 5 Jahre dasselbe Spiel?
Spacewalker
08.12.2012, 18:15
So schaut's aus, und wer gewerblich nen LKW fahren will, hat noch viel mehr an den Füßen.
RAMichel
08.12.2012, 18:21
Die haben Bestandschutz.
Nicht ganz. Mit 50 verfällt der CE 79-"Anteil" des alten Klasse-3-Lappens, wenn man den grauen FS nicht auf den Scheckkartenführerschein umstellt und die benannten Atteste beibringt.
Spacewalker
08.12.2012, 18:30
Meine Antwort bezog sich ja auch auf Gerhards Frage.
Was ändert sich denn für die, die den alten 1 und 3 seinerzeit mal haben umschreiben lassen? Der galt ja für PKW einschl. Anhänger, für LKW bis 7,5 to und für Motrorräder ohne Begrenzung?
Ich durfte nach der Umschreibung, bis zu meinem 50. Geburtstag, sogar 3 Achser mit über 12 Tonnen fahren.
19384
RAMichel
08.12.2012, 20:47
Dreiachser bis 18,5 t sind mit dem alten 3er möglich, 7,5 t die Zugmaschine, 11 t der Anhänger. Der BE bzw C1E ist dagegen nur Magerkost. Deshalb kann es u.U. sinnvoll sein, die Atteste ab 50 alle 5 Jahre vorzulegen und sich eine neue FS-Karte aushändigen zu lassen.
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