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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verkauf Gebrauchtwagen



speedy
29.11.2012, 11:46
Mein alter E39 verlässt mich am Wochenende per Privatverkauf von privat an privat.

Der Wagen hat einige unreparierte Geschichten, die ich ausnahmslos alle angegeben und auch entsprechend bepreist habe. Natürlich weiss man bei einem 13Jahre alten Wagen mit rd. 200k auf der Uhr nicht, was da so im Dunkeln schlummert bzw. künftig noch kommt.

Im Kaufvertrag schließe ich Gewährleistung, Garantie und Rücknahme aus.

Reicht das oder muss man verdeckte Mängel o.Ä. nochmals explizit ausschließen? Oder sollte ich den Wagen direkt als komplett defekt oder Bastelfahrzeug verkaufen?

Ich möchte gerne verhindern, dass der Käufer in 5 Monaten irgendwelche Forderungen stellt, falls noch was kaputt geht oder entdeckt wird. Wie gesagt habe ich das auch direkt im Preis eingerechnet und biete den Wagen entsprechend günstig an. Ich will hier niemanden übervorteilen.

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Sippel
29.11.2012, 11:49
Ich habe mal gelesen,weiß niht mehr wo, man sollte rein schreiben gekauft wie gesehen um solchem trouble zu entgehen.

NicoH
29.11.2012, 11:52
Im Kaufvertrag schließe ich Gewährleistung, Garantie und Rücknahme aus.

Reicht das

Ja, das reicht :gut:

speedy
29.11.2012, 12:26
Super, vielen Dank!

PTF
29.11.2012, 13:31
bei den üblichen Verkaufsportalen wie Mobile oder Autoscout findet man einen Kaufvertrag - fand ich immer hilfreich.

FritzEots
29.11.2012, 13:33
ich würde auch noch schreiben: Verkauf als Bastlerauto und Teileträger

Insoman
29.11.2012, 15:44
Was spricht dagegen den Käufer eine Liste unterzeichnen zu lassen wo all die von dir angegebenen Mängel nochmal explizit aufgeführt sind so entgehst du auf jeden Fall irgendwelchen Ärger

speedy
29.11.2012, 20:22
Nochmals besten Dank für die hilfreichen Beiträge.

Die mir bekannten Mängel nehme ich auf jeden Fall mit auf in den Kaufvertrag. Ich hatte im Hinterkopf, dass man verdeckte Mängel grds. nicht durch den Gewährleistungsausschluss ausschließen kann. Scheinbar gehts ja doch.

Ich habe halt keine Lust darauf, wenn bspw. die Lichtmaschine in den nächsten Monaten abraucht nachweisen zu müssen, dass sie bei mir noch i.O. war. Bei nem VK von 1,5k will ich auch nicht evtl. anfallende Reparaturen bei BMW zu bezahlen.

Das ganze habe ich dem Käufer erklärt, was für ihn vollkommen nachvollziehbar und angesichts des Preises auch total okay ist. Dennoch würde ich mich halt gerne rechtlich absichern.

paddy
29.11.2012, 22:18
Ich lese hier nirgends raus, dass ein verdeckter/versteckter Mangel grundsätzlich ausgeschlossen werden kann. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Chefcook
29.11.2012, 22:28
Laut früherer Auskunft eines Anwalts sind die durch den Gewährleistungsausschluss auch ausgeschlossen, zudem läge bei privat an privat die Beweispflicht beim Käufer, dass der Mangel schon da war und vorallem auch bekannt war.
"Gekauft wie gesehen" würde hingegen nur offensichtliche Mängel ausschließen, nicht auf Anhieb erkennbare jedoch nicht.

Anders sieht es aus, wenn Du als Gewerbetreibender Deinen Wagen an Privatpersonen verkaufst. Dann kannst Du Gewährleistung wohl nicht ausschließen.

paddy
29.11.2012, 22:34
Laut früherer Auskunft eines Anwalts sind die durch den Gewährleistungsausschluss auch ausgeschlossen, ..
Das würde also heißen, dass ein privater Verkäufer fein raus ist wenn er einen ihm bekannten Mangel nicht angibt, und einen Gewährleistungsausschluss in den Vertrag aufnimmt?

speedy
29.11.2012, 22:38
Im Kaufvertrag schließe ich Gewährleistung, Garantie und Rücknahme aus.

Reicht das oder muss man verdeckte Mängel o.Ä. nochmals explizit ausschließen? Oder sollte ich den Wagen direkt als komplett defekt oder Bastelfahrzeug verkaufen?



Ja, das reicht :gut:


Ich lese hier nirgends raus, dass ein verdeckter/versteckter Mangel grundsätzlich ausgeschlossen werden kann. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.


Jetzt bin ich verwirrt... :grb:

ehemaliges mitglied
29.11.2012, 22:47
Wenn Nico schreibt, dass das reicht, kannst Du Dich entspannt zurück legen, Roman! :dr:

speedy
29.11.2012, 22:50
Davon bin ich ausgegangen und wegen Paddys Kommentar verwirrt. ;)

mr.zumwinkel
29.11.2012, 23:03
nicht wenn ihm nachzuweisen ist, dass der mangel schon bei gefahrübergang bestand. hier hat der privatverkäufer aber gegenüber dem gewerblichen verkäufer den vorteil, dass die beweislastumkehr für ihn nicht gilt --- ergo ja

NicoH
30.11.2012, 00:05
Lass Dich nicht verwirren, Roman, Darren hat Recht ;)

kurvenfeger
30.11.2012, 03:17
Druck Dir in einem gängigen Portal einen Kaufvertrag von privat aus. Da werden Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen.
Ich hatte exakt diesen Fall: vor ein paar Jahren im Sommer meinen geliebten e39 verkauft. Eine Woche später rief der Käufer an und sagte eine Pumpe der Standheizung sei defekt, würde 450.- EUR bei BMW kosten und er wolle Kohle sehen.
Ich hab ihm klar gemacht, dass er 0,0 von mir zu erwarten hat aber dennoch angeboten er solle ein Angebot bei einer freien Werkstatt einholen und ich zähle dann die Hälfte, hab aber nie wieder was gehört.

Chefcook
30.11.2012, 07:03
Das würde also heißen, dass ein privater Verkäufer fein raus ist wenn er einen ihm bekannten Mangel nicht angibt, und einen Gewährleistungsausschluss in den Vertrag aufnimmt?

Obiges Gespräch kam aus einem Fall, in dem ich einem ein Motorrad verkauft habe und einen Mangel angab.
Der Käufer nahm das Motorrad, verkaufte es sofort weiter und verschwieg den Mangel und dachte wohl auch, dass er fein raus ist.

Nur leider verursachte der Mangel dann Folgeschäden und der endgültige Besitzer fand über einen alten TÜV-Bericht meine Adresse und fragte mich, ob ich den Mangel kannte. Ich sagte "Ja klar und mein Käufer auch, steht auch im Kaufvertrag."
Ende vom Lied war, dass der endgültige Besitzer nachweisen konnte, dass der Mangel seinem Verkäufer bekannt war und hat bis aufs letzte vor Gericht das Ding durchgezogen. Das Motorrad steht nach nun 6 Jahren immer noch bei meinem Käufer auf dem Hof. :D

Fein raus meine ich deshalb nicht. Ist der Mangel bekannt und man gibt ihn nicht an, läuft das wohl in Täuschung rein, egal, ob man die Gewährleistung ausschließt oder nicht.