Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtsfrage Kündigung
Hallo zusammen,
ich habe mal eine rechtliche Frage zu einer Kündigung,da ich meinen Hausanwalt nicht erreiche und schnell eine Antwort brauche wende ich mich an euch.
Wir haben einen Mitarbeiter gekündigt,fristlos zum 10.09.2012.
Dies haben wir per Einschreiben getan am 10.09.2012.
Nachweislich ist das Einschreiben aber noch nicht überreicht worden,es liegt auf der Postfiliale (Der Mitarbeiter bzw ehemalige ist im Urlaub)zur Abholung.
Ab wann gilt die Kündigung?Erst mit Zustellung also wenn er Kenntnis davon hat oder ab dem 10.09.2012 in diesem Fall?
Sollte sie erst gelten ab der Zustellung müssten wir doch Rückwirkend die Kündigung auf das Zustelldatum ändern oder?
Fiona111
14.09.2012, 12:17
http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/beendigung-03_02.html
Die Kündigung wird wirksam, wenn er sie erhalten hat.
Das Datum der Kündigung (10.9.) wird dann umgedeutet: fristlos heißt fristlos.
Wenn der Mitarbeiter nicht weit entfernt wohnt: Wirf es nochmal persönlich in seinen Briefkasten, hab' einen Zeugen dabei, notiere Datum und Uhrzeit des Einwerfens, und wenn er wieder nach Hause kommt, ist ihm die Kündigung wirksam zugegangen.
http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/beendigung-03_02.html
"Der Zugang der schriftlichen Kündigung ist nach der ständigen Rechtsprechung erfolgt, wenn die Erklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass unter gewöhnlichen Verhältnissen mit der Kenntnisnahme durch den Empfänger zu rechnen ist."
Das würde dann bedeuten mit dem Datum der Benachrichtigung des Empfängers (oder dem darauf folgenden Werktag, an dem die Sendung auf dr Post abgeholt werden kann)? Denn ab dann hat er ja theoretisch Zugriff.
Edit sagt, Nico war schneller: Wie wirkt sich die Benachritigung aus, wenn er die Sendung nicht abholt, obwohl sie in seinem "Machtbereich" liegt?
Das hängt davon ab, ob er damit rechnen musste, eine Kündigung zu erhalten... Wenn ja, gilt die Kündigung mit Einwurf der Benachrichtigung als zugegangen. Wenn er aber im Urlaub ist und der Kündigende das mit dem Urlaub weiß: nein.
Wurstwasser
14.09.2012, 12:27
Die Kündigung wird wirksam, wenn er sie erhalten hat.
Das Datum der Kündigung (10.9.) wird dann umgedeutet: fristlos heißt fristlos.
Wenn der Mitarbeiter nicht weit entfernt wohnt: Wirf es nochmal persönlich in seinen Briefkasten, hab' einen Zeugen dabei -welcher den Inhalt des Schreibens kennt-, notiere Datum und Uhrzeit des Einwerfens, und wenn er wieder nach Hause kommt, ist ihm die Kündigung wirksam zugegangen.
Ich war mal so frei ;)
Perfekt, danke Malte :dr:
Die Kündigung wird wirksam, wenn er sie erhalten hat.
Das Datum der Kündigung (10.9.) wird dann umgedeutet: fristlos heißt fristlos.
Das heisst erhält er sie heute ist Kündigungstag der 14.09 und wir zahlen noch sein Gehalt bis dahin, nicht nur bis zum 10.09?
EDIT:
Ebenso Abmeldung bei SV wäre dann ab 14.09 nicht ab 10.09?
Richtig - die Kündigung wird mit Zugang wirksam, und wenn der Zugang heute ist (er sie also heute auch in den Händen hält), dann gilt die Kündigung ab heute, und vorher - weil das Arbeitsverhältnis bis dahin ungekündigt war - bekommt er Geld.
Ganz tolle Sache :motz:
Er hat noch bis nächste Woche Urlaub,hat einen riesen Haufen......hinterlassen und Geld bekommt er dafür auch noch.
Danke euch für die Antworten!Das bringt mich erstmal weiter:gut:
ludicree
14.09.2012, 13:30
Im Zweifelsfall persönlich einwerfen (lassen) oder parallel ein Einwurf-Einschreiben versenden.
Das Problem mit den Einschreiben-Rückscheinen gibt es nicht nur bei Kündigungen, ist auch sonst rechtlich eine gern genommene Verzögerung.
Wurstwasser
14.09.2012, 13:32
Oder Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragen.
ludicree
14.09.2012, 13:51
In Städten nimmt man auch gerne sowas wie den Fahrradkurier, der wirft den Brief persönlich ein.
Ganz tolle Sache :motz:
Er hat noch bis nächste Woche Urlaub,hat einen riesen Haufen......hinterlassen und Geld bekommt er dafür auch noch.
Danke euch für die Antworten!Das bringt mich erstmal weiter:gut:
Umzugskarton + sein riesen Haufen + vor die Haustür stellen :bgdev:
avalanche
16.09.2012, 09:05
und Geld bekommt er dafür auch noch.
Vielleicht noch länger, als dir lieb ist ...
Mindestens in der Schweiz sieht es so aus: "Bei Arbeitgeberkündigungen wird ein wichtiger Grund nur mit Zurückhaltung angenommen. Im Zweifelsfall wird angenommen, dass es für den Arbeitgeber zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis ordentlich zu kündigen und bis dahin weiterzuführen."
Vielfach werden die Leute bei uns in einer solchen Situation dann freigestellt.
Also Kündigung hat er Freitag erhalten,also alles noch geklappt,danke für die Tipps!
@Peter,
es war definitiv ein Grund für eine außerordentliche Kündigung,falls es zum Streit kommt und der Richter anders anschneidet Erfolg auf jedenfall eine Freistellung-auch wenns dann noch mehr kostet ,leider
avalanche
16.09.2012, 16:59
Good luck!
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