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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was passiert mit den Urlaubstagen? / Urlaubsabgeltung



michig
18.08.2012, 00:35
Servus!

Kann mir jemand fundierte Auskunft geben, im Netz finden man leider nur Widersprüchliches...

Lehrling (Lehrlingslohn im letzten Lehrjahr 471€ netto) absolviert ne Ausbildung wg. Verkürzungen in zwei anstelle von 3,5 Jahren.
Aus der ganzen Zeit haben sich bis Ende 07/2012 25 Resturlaubstage angesammelt (teils vom Vorjahr, wurden aber ins aktuelle Jahr mitübernommen), ab 08/2012 ist der Lehrling ein Geselle.
Nun werden die Urlaubstage vom AG von besagten 25 auf zwölf gekürzt, dafür gibt es eine Urlaubsabgeltung in Höhe von 411€.

Ist die zulässig bzw. kanns mir jemand erläutern?


Thx.,
Michael

pfandflsche
18.08.2012, 08:18
bis sich die im forum vertretenden anwälte melden werden,die mit fundierten rechtsauskünften dienlich sein werden....

sieht für mich danach aus,als wollte der ehemalige lehrherr/jetzige arbeitgeber noch schnell alte urlaubstage "billiger" abgegolten wissen...denn der urlaubstag eines auszubildenden ist natürlich billiger als der eines gesellen...

mal unterstellt,alter urlaub aus den vorjahren ist nicht ganz einfach verfallen,weil da auch hier eine frist zu wahren ist,so ist das verhalten des arbeitgebers nicht gerade einer guten sozialpartnerschaft dienlich.

vielleicht ist der auch ganz einfach sauer,weil er einehalb jahre auf eine billige arbeitskraft verzichten musste...den üblicherweise werden lehrlinge ja schon ab einer gewissen fertigkeit mit gesellenaufgaben betraut...und köchelt jetzt ein kleines,persönliches kostenvermeidungssüppchen.

mich wollte mein mistbock von lehrherr damals um die übernahme der kosten der berufsschule prellen..war blockunterricht mit unterbringung vor ort im ausbildungsinstitut...hat er aber nicht geschafft...dafür war er einige jahre später pleite..

wie gesagt...hier gibt es einige juristen,die dir dahingehend eindeutige auskünfte geben können und werden.

Lübke
18.08.2012, 08:43
Wieviele Urlaubstage sind denn aus dem Vorjahr, wieviele Urlaubstage hat er 2012 schon genommen und wieviele Tage Urlaub hat er ganzen Jahr? 5 oder 6-Tage-Woche?

Grundsätzlich muss Dein Sohn aber auf jeden Fall die Mindesturlaubzahl (hab grad lein Bgb zur Hand) von 20 Werktage bei ner 5-Tage-Woche haben. Aufs Kalenderjahr gesehen. Hat er davon schon 8 genommen, sind 12 Rest ok und die Auszahlung auch Ok.

So, oder so ähnlich hab ich es aus der Meisterschule im Kopf, zumindest bei nem Arbeitsplatzwechsel. Viellecht gibts aber ja Ausnahmen in Deinem Fall.

Smoke
18.08.2012, 09:00
Was ist denn im Arbeitsbertrag (ggf. Im Tarifvertrag) geregelt?

Ansonsten gilt § 7 BUrlG und die Übertragung ins Folgejahr wäre nur bis zum 31.03. des Folgejahres möglich gewesen und der Arbeitgeber wäre kein "Sparer" sondern "nett".

hugo
18.08.2012, 10:35
Das passt so.Wäre er nicht übernommen worden und der Urlaub wäre ausgezahlt worden ...
Hätte es auch nur "Lehrlingslohn" gegeben ....
Einfach Urlaub nehmen,ohne Rücksicht auf "zuviel Arbeit,geht nicht ...."
Als Azubi hat er da einen Rechtsanspruch ....
Auf das Sammeln von Resturlaubstagen jedoch nicht.

ehemaliges mitglied 24812
18.08.2012, 10:51
Was ist denn im Arbeitsbertrag (ggf. Im Tarifvertrag) geregelt?

Ansonsten gilt § 7 BUrlG und die Übertragung ins Folgejahr wäre nur bis zum 31.03. des Folgejahres möglich gewesen ...
... und das auch nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Urlaub verfällt zum 31.12., es sei denn, er konnte krankheitsbedingt oder aufgrund von betrieblichen Belangen nicht genommen werden.