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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage an die Juristen !?



prosecco
19.07.2012, 15:41
Folgender Sachverhalt!
Ein Freund von mir ist Eigentümer einer großen Gastronomie die über mehrere Säale und damit über mehrere Eingänge verfügt.Das ganze Objekt ist komplett Videoüberwacht .In dieses Objekt ist schon mehrfach eingebrochen worden und umherziehende Tagediebe nutzten die natürlich offenstehenden Türen dazu unberechtigt einzudringen und Gegenstände aus betriebseigenen Räumen (Umkleide ,Büro)zu entwenden .Dabei wurden sie gefilmt und später aufgrund der Aufnahmen durch die Polizei identifiziert .Sie wurden vernommen und später wieder freigelassen .Tage später wieder Diebstähle .Der Unternehmer inzwischen genervt versuchte im Internet (Facebook)umliegende Anwohner mit den Aufnahmen (nicht retuschiert) zu warnen .
Die Frage ?
Stellt das ein sogenanntes Offizialdelikt dar .Was muss der Unternehmer rechtlich eventuell befürchten.

Herzlichen Dank für die Antworten schon einmal !

NicoH
19.07.2012, 18:07
Ich verstehe die Frage nicht :ka:

Geht es darum, was der Unternehmer befürchten muss, wenn er die Aufnahmen mit den Einbrechern veröffentlicht?

Fluzzwupp
19.07.2012, 18:39
ich denke schon

prosecco
19.07.2012, 19:56
Ich verstehe die Frage nicht :ka:

Geht es darum, was der Unternehmer befürchten muss, wenn er die Aufnahmen mit den Einbrechern veröffentlicht?

Im Prinzip schon !
Der Dieb kann den Unternehmer anzeigen bzw verklagen weil dieser ein Bild von ihm veröffentlicht hat soviel ist klar weil über Schuld entscheiden Gerichte und nicht Bilder .

So wie mir die Problematik geschildert worden ist kann der Staat eben gegen den Unternehmer klagen,unabhängig vom Täter .
Also ein Offizialdelikt ist demnach wohl ein Vergehen wogegen eben die Öffentlichkeit auch vorgehen kann weil der Unternehmer ein Bild öffentlich gemacht hat was einen Menschen in missgünstiger Situation zeigt .

Das ganze war übrigens heute im Fernsehen WDR um 19 Uhr zu sehen und kann morgen in der WDR Mediathek im Internet noch gesehen werden .

Wilder
19.07.2012, 22:08
In dem Bericht wurde klar gesagt, dass eine Veröffentlichung des Video/Bilder Strafbar sei.

Habs um 21.45 Uhr gesehen.

prosecco
19.07.2012, 22:46
In dem Bericht wurde klar gesagt, dass eine Veröffentlichung des Video/Bilder Strafbar sei.

Habs um 21.45 Uhr gesehen.

Na gut nehmen wir das hin ,ist halt so .Habe den Bericht leider selber nicht sehen können .

Die Frage ist jedoch :Ist zu erwarten das dieses "Vergehen "verfolgt wird ?Ist mit einer Klage zu rechnen ?