prosecco
19.07.2012, 15:41
Folgender Sachverhalt!
Ein Freund von mir ist Eigentümer einer großen Gastronomie die über mehrere Säale und damit über mehrere Eingänge verfügt.Das ganze Objekt ist komplett Videoüberwacht .In dieses Objekt ist schon mehrfach eingebrochen worden und umherziehende Tagediebe nutzten die natürlich offenstehenden Türen dazu unberechtigt einzudringen und Gegenstände aus betriebseigenen Räumen (Umkleide ,Büro)zu entwenden .Dabei wurden sie gefilmt und später aufgrund der Aufnahmen durch die Polizei identifiziert .Sie wurden vernommen und später wieder freigelassen .Tage später wieder Diebstähle .Der Unternehmer inzwischen genervt versuchte im Internet (Facebook)umliegende Anwohner mit den Aufnahmen (nicht retuschiert) zu warnen .
Die Frage ?
Stellt das ein sogenanntes Offizialdelikt dar .Was muss der Unternehmer rechtlich eventuell befürchten.
Herzlichen Dank für die Antworten schon einmal !
Ein Freund von mir ist Eigentümer einer großen Gastronomie die über mehrere Säale und damit über mehrere Eingänge verfügt.Das ganze Objekt ist komplett Videoüberwacht .In dieses Objekt ist schon mehrfach eingebrochen worden und umherziehende Tagediebe nutzten die natürlich offenstehenden Türen dazu unberechtigt einzudringen und Gegenstände aus betriebseigenen Räumen (Umkleide ,Büro)zu entwenden .Dabei wurden sie gefilmt und später aufgrund der Aufnahmen durch die Polizei identifiziert .Sie wurden vernommen und später wieder freigelassen .Tage später wieder Diebstähle .Der Unternehmer inzwischen genervt versuchte im Internet (Facebook)umliegende Anwohner mit den Aufnahmen (nicht retuschiert) zu warnen .
Die Frage ?
Stellt das ein sogenanntes Offizialdelikt dar .Was muss der Unternehmer rechtlich eventuell befürchten.
Herzlichen Dank für die Antworten schon einmal !