avalanche
24.05.2012, 14:20
156 Millionen Franken muss der deutsche Autohersteller in der Schweiz wegen Behinderung von Parallelimporten zahlen. BMW kündigt auf Anfrage an, den Fall ans Bundesgericht weiterziehen zu wollen.
Die Wettbewerbskommission (Weko) büsst den deutschen Autohersteller BMW wegen der Behinderung von Direkt- und Parallelimporten. Er soll ausländischen Händlern verboten haben, Autos in die Schweiz zu exportieren. Die Sanktion beläuft sich auf 156 Millionen Franken. Gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet kündigte BMW an, den Fall ans Bundesgericht weiterziehen zu wollen.
«Wir senden heute eine klare Botschaft aus», sagte Weko-Präsident Vincent Martenet am Donnerstag vor den Medien in Bern. Es handle sich um einen wichtigen Entscheid zu einem Thema, das für die Weko Priorität habe. BMW habe den Schweizer Markt zum Nachteil der Schweizer Konsumenten geschützt. Die Weko mache nun deutlich, dass sie dies nicht akzeptiere.
Export in die Schweiz verboten
Grund für die Sanktion ist eine Klausel in den Händlerverträgen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Gemäss dieser Klausel war es den zugelassenen Händlern im EWR untersagt, Neufahrzeuge der Marken BMW und Mini an Kunden ausserhalb des EWR zu verkaufen, also auch an Kunden in der Schweiz.
Wegen des starken Frankens wären Käufe in der Eurozone in letzter Zeit sehr attraktiv gewesen. Zwischen Herbst 2010 und 2011 kosteten die Autos laut Weko in der Eurozone im Durchschnitt 20 bis 25 Prozent weniger als in der Schweiz. Je nach Modell hätten die Kunden 7000 bis 42'000 Franken sparen können.
Zahlreiche Beschwerden von Schweizern
Die Untersuchung gegen BMW eingeleitet hatte die Weko vor rund anderthalb Jahren. Damals hatten sich zahlreiche Schweizer beschwert, dass sie erfolglos versucht hätten, bei einer Garage im Ausland einen Neuwagen der Marke BMW oder Mini zu kaufen.
Laut dem Direktor des Weko, Rafael Corazza, sei bei der Vorbereitung des Falls auch eine «Kassensturz»-Sendung wichtig gewesen. Dort habe BMW selber bestätigt, dass sie parallele Ausfuhren von Autos in die Schweiz nicht wünschten.
«Absolut haltlose Vorwürfe»
Sandra Schillmöller von BMW Deutschland in München zeigt sich auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch/Newsnet von der nun ausgesprochenen Busse von 156 Millionen Franken nicht überrascht. «Die Zahl stand schon lange im Raum.» Schillmöller weist die von der Weko erhobenen Vorwürfe strikt zurück, wonach BMW Deutschland die Einfuhr von Neufahrzeugen der Marken BMW und Mini an Kunden und Händler in der Schweiz verhindert haben soll.
«Aus unserer Sicht sind die Vorwürfe absolut haltlos», sagt Schillmöller. «Wir werden gegen das Urteil Berufung einlegen und den Fall ans Bundesgericht weiterziehen», sagt Schillmöller.
«Wettbewerbsverzerrende Weko»
Kritik am Vorgehen der Weko kommt auch von Seiten der Schweizer Automobil-Importeure. Diese warfen der Weko in einer im April veröffentlichten Medienmitteilung vor, sie ergreife Partei für die Direkt- und Parallelimporteure, während die Anliegen der Generalimporteure unbeachtet blieben. Die Weko habe ein «falsches Rollenverständnis», Parallelimporteure würden als «konsumentenfreundliche Preisregulierer» geschützt. Diese bevorzugte Behandlung sei wettbewerbsverzerrend.
Kampf gegen Hochpreisinsel Schweiz
Schon länger war bekannt, dass die Weko fünf Verfahren wegen fehlender Weitergabe von Währungsvorteilen eröffnet hatte. Neben BMW waren davon auch der Musikvertrieb, die Garantiepolitik der Kaffeeautomaten-Herstellerin Jura, Kosmetikprodukte sowie der Sanitärgrosshandel betroffen. Das Vorgehen der Weko wird dabei regelmässig auch mit dem Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz und gegen den starken Franken begründet.
Bei der Weko gingen bis im April rund 400 Meldungen von Konsumentinnen und Konsumenten sowie Unternehmen ein, die sich über nicht gewährte Preisreduktionen trotz veränderter Wechselkurse beschwerten. Davon betrafen 56 Kleider, 47 Zeitschriften und 42 Autos respektive Motorräder.
Quelle: Tagesanzeiger
Die Wettbewerbskommission (Weko) büsst den deutschen Autohersteller BMW wegen der Behinderung von Direkt- und Parallelimporten. Er soll ausländischen Händlern verboten haben, Autos in die Schweiz zu exportieren. Die Sanktion beläuft sich auf 156 Millionen Franken. Gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet kündigte BMW an, den Fall ans Bundesgericht weiterziehen zu wollen.
«Wir senden heute eine klare Botschaft aus», sagte Weko-Präsident Vincent Martenet am Donnerstag vor den Medien in Bern. Es handle sich um einen wichtigen Entscheid zu einem Thema, das für die Weko Priorität habe. BMW habe den Schweizer Markt zum Nachteil der Schweizer Konsumenten geschützt. Die Weko mache nun deutlich, dass sie dies nicht akzeptiere.
Export in die Schweiz verboten
Grund für die Sanktion ist eine Klausel in den Händlerverträgen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Gemäss dieser Klausel war es den zugelassenen Händlern im EWR untersagt, Neufahrzeuge der Marken BMW und Mini an Kunden ausserhalb des EWR zu verkaufen, also auch an Kunden in der Schweiz.
Wegen des starken Frankens wären Käufe in der Eurozone in letzter Zeit sehr attraktiv gewesen. Zwischen Herbst 2010 und 2011 kosteten die Autos laut Weko in der Eurozone im Durchschnitt 20 bis 25 Prozent weniger als in der Schweiz. Je nach Modell hätten die Kunden 7000 bis 42'000 Franken sparen können.
Zahlreiche Beschwerden von Schweizern
Die Untersuchung gegen BMW eingeleitet hatte die Weko vor rund anderthalb Jahren. Damals hatten sich zahlreiche Schweizer beschwert, dass sie erfolglos versucht hätten, bei einer Garage im Ausland einen Neuwagen der Marke BMW oder Mini zu kaufen.
Laut dem Direktor des Weko, Rafael Corazza, sei bei der Vorbereitung des Falls auch eine «Kassensturz»-Sendung wichtig gewesen. Dort habe BMW selber bestätigt, dass sie parallele Ausfuhren von Autos in die Schweiz nicht wünschten.
«Absolut haltlose Vorwürfe»
Sandra Schillmöller von BMW Deutschland in München zeigt sich auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch/Newsnet von der nun ausgesprochenen Busse von 156 Millionen Franken nicht überrascht. «Die Zahl stand schon lange im Raum.» Schillmöller weist die von der Weko erhobenen Vorwürfe strikt zurück, wonach BMW Deutschland die Einfuhr von Neufahrzeugen der Marken BMW und Mini an Kunden und Händler in der Schweiz verhindert haben soll.
«Aus unserer Sicht sind die Vorwürfe absolut haltlos», sagt Schillmöller. «Wir werden gegen das Urteil Berufung einlegen und den Fall ans Bundesgericht weiterziehen», sagt Schillmöller.
«Wettbewerbsverzerrende Weko»
Kritik am Vorgehen der Weko kommt auch von Seiten der Schweizer Automobil-Importeure. Diese warfen der Weko in einer im April veröffentlichten Medienmitteilung vor, sie ergreife Partei für die Direkt- und Parallelimporteure, während die Anliegen der Generalimporteure unbeachtet blieben. Die Weko habe ein «falsches Rollenverständnis», Parallelimporteure würden als «konsumentenfreundliche Preisregulierer» geschützt. Diese bevorzugte Behandlung sei wettbewerbsverzerrend.
Kampf gegen Hochpreisinsel Schweiz
Schon länger war bekannt, dass die Weko fünf Verfahren wegen fehlender Weitergabe von Währungsvorteilen eröffnet hatte. Neben BMW waren davon auch der Musikvertrieb, die Garantiepolitik der Kaffeeautomaten-Herstellerin Jura, Kosmetikprodukte sowie der Sanitärgrosshandel betroffen. Das Vorgehen der Weko wird dabei regelmässig auch mit dem Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz und gegen den starken Franken begründet.
Bei der Weko gingen bis im April rund 400 Meldungen von Konsumentinnen und Konsumenten sowie Unternehmen ein, die sich über nicht gewährte Preisreduktionen trotz veränderter Wechselkurse beschwerten. Davon betrafen 56 Kleider, 47 Zeitschriften und 42 Autos respektive Motorräder.
Quelle: Tagesanzeiger