Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nutzungsänderung Gewerberaum --> Wohnraum
Waschi.1
16.04.2012, 22:06
1 Tag vor der Eigentümerversammlung kam eine Änderung der Tagesordnung per Post.
Ein Miteigentümer möchte 120m2 die nach Teilungserklärug "Gewerberäume/Lagerräume" sind, in Wohnraum umwandeln..
Da ich selbst am Kauf interessiert war und mir vor 2 Jahren durch die Hausverwaltung mitgeteilt wurde das eine Änderung in Wohnraum nicht möglich ist ... Macht mich das etwas stutzig.. Den die Räume gab es für ein Appel und nen Ei..
Können die Miteigentümer eine Zahlung erwarten wenn zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird ??
Ein Freund zb hat vor 2 Jahren eine Terasse auf sein Dach des Wohnzimmer gebaut und musste für die Schaffung von Wohnraum eine Summe X an die Miteigentümer zahlen..
http://i1209.photobucket.com/albums/cc398/Waschimaus/a985ac0b.jpg
Das würde ich mit dem Beirat mal besprechen denn der Punkt ist eigentlich gar nicht gültig meiner Meinung nach denn die Tagesordnung muss glaub ich 14 Tage vorher feststehen.
Und selbst wenn muss die weg dem auch einstimmig zustimmen soweit ich weiß, daher kann man es eh blockieren
Waschi.1
16.04.2012, 22:19
Ich würde mich nicht wundern wenn das auch wieder ein Bekannter von der Eigentümerin der Wohnungsverwaltung ist...
Da sie eh wieder 2-3 Rentner in Vollmacht vertritt ....
Bei einstimmig macht das doch nix denn reicht deine Gegenstimme doch
Zumal die nutzungsänderung doch auch von Bauamt abgesegnet werden muss und die stellen sich da oft richtig zickig an.
Dass sich Bauämter bei einer Nutzungsänderung von Gewerbe in Wohnen zickig anstellen ist mir neu. Selbst umgekehrt ist das mittlerweile stark erleichtert.
Das würde ich mit dem Beirat mal besprechen denn der Punkt ist eigentlich gar nicht gültig meiner Meinung nach denn die Tagesordnung muss glaub ich 14 Tage vorher feststehen.
Klar kann man, muss man aber nicht. Bringt ja nichts, außer dass der TOP auf der nächsten Versammlung landet.
@Waschi: Kannst dich entspannen, Nutzungsänderung ist nur durch einstimmigen Beschluss aller Eigentümer möglich.
Die Genehmigung kann auch an eine Ausgleichszahlung gebunden sein, wenn die WEG das beschließt. immerhin ist eine Nutzungsänderung von Gewerbe in Wohnen meistens mit einer Wertsteigerung für den betreffenden Eigentümer verbunden.
Waschi.1
16.04.2012, 22:29
Klar kann man, muss man aber nicht. Bringt ja nichts, außer dass der TOP auf der nächsten Versammlung landet.
@Waschi: Kannst dich entspannen, Nutzungsänderung ist nur durch einstimmigen Beschluss aller Eigentümer möglich.
Die Genehmigung kann auch an eine Ausgleichszahlung gebunden sein, wenn die WEG das beschließt. immerhin ist eine Nutzungsänderung von Gewerbe in Wohnen meistens mit einer Wertsteigerung für den betreffenden Eigentümer verbunden.
Sowas wollte ich hören. Den die Butze ist für 17 K versteigert worden.. Lächerlich.
Da es auf jeden Fall eine Wertsteigerung ist gibt es Richtwerte ?
Mein Kumpel musste in HH 1000€ pro neuen m² " Terasse" zahlen !!
... Da es auf jeden Fall eine Wertsteigerung ist gibt es Richtwerte ? ...
Ob es Richtwerte gibt kann ich nicht sagen. Ich kenne das als Verhandlungssache.
Waschi.1
16.04.2012, 22:37
Ich hab zb 2 Whg. Ca 100 m² beide auf 2 Etagen für 90 K ersteigert..
Waschi.1
16.04.2012, 22:50
Wenn man da jetzt 20 K aufruft wird er bestimmt große Augen machen weil in der Tagesordnung steht es ja fast so drin als wenn das durchgewunken wird.. Die Hausverwaltung hätte doch hier schon einen Hinweis geben können das evtl eine Ausgleichszahlung in Aussicht steht..
Naja ich hab genug mit Hausverwaltern zu tuen, denen ist der vor oder Nachteil der weg meist schlichtweg sch... egal.
Das muss man schon über den Beirat regeln
avalanche
16.04.2012, 23:06
Klar kann man, muss man aber nicht. Bringt ja nichts, außer dass der TOP auf der nächsten Versammlung landet.
Sehe ich etwas anders: die Zeit kann man nutzen um Allianzen zu schmieden ...
Waschi.1
16.04.2012, 23:08
Allianzen sieht schlecht aus.. 2-3 Rentner haben der Verwaltung ne Vollmacht geschickt..
Dann ist die Sparkasse noch Miteigentümer.. Den Vertreter werd ich morgen mal abfangen ...
Spacewalker
16.04.2012, 23:31
Ich hab's mal andersrum erlebt. Da wollte jemand seiner Mieterin (Rechtsanwältin, alleine erziehend) den Wohnraum zur Nutzung als "Kanzlei" ermöglichen. Die Sache war innerhalb von 30 Sekunden erledigt. :D
Waschi.1
16.04.2012, 23:37
:D weil du so kinderlieb warst :D
Waschi.1
16.04.2012, 23:38
Danke euch allen für die Tips und Infos.
Das Forum ist so geil :gut:
Spacewalker
16.04.2012, 23:46
:D weil du so kinderlieb warst :D
Das hatte nichts mit dem Kind zu tun. Das hatte sich seine Mutter ja schließlich nicht ausgesucht. :ka:
Waschi.1
16.04.2012, 23:52
Berechtigt das auch zur Mietkürzungen wenn plötzlich eine Gewerbe nebenan ist ?
Dann hast du ja alles richtig gemacht Stefan.
Spacewalker
17.04.2012, 00:05
Ich hab das ja nicht alleine verursacht. Bis auf den Eigentümer waren fast alle dagegen. Und wie Paddy schon schrieb, ist für die Nutzungsänderung eh ein einstimmiger Beschluss erforderlich. :ka:
Hallo zusammen,
eine Zweckbestimmungsänderung kann nur dann stattfinden, wenn die Gemeinschaftsordnung eine entsprechende Aussage trifft. Da gibt es die unterschiedlichsten Varianten, von einer bestimmte Mehrheit bei Beschlussfassungen bis hin zur Zustimmung des Verwalters ist alles geboten.
Also erst mal die Unterlagen checken ;).
Steht gar nichts drin, kann die Zweckbestimmungsänderung nur durch die Änderung der Teilungserklärung geschehen - also muss zuerst ein allstimmiger Beschluss gefasst werden, das Dokument muss geändert werden und alle Eigentümer müssen zum Notar marschieren und die neue Urkunde unterzeichnen. In der Praxis schlichtweg undurchführbar. Ein allstimmiger Beschluss alleine reicht nicht ohne Vereinbarung!
Wenn Du magst, kannst Du mir Deine Teilungserklärung per Mail senden und ich prüfe das. So Zeug ist mein täglich Brot.
Waschi.1
17.04.2012, 21:22
So heute war die Versammlung...
Die Verwaltung schmierte allen Honig um den Mund wie schön es doch ist das wir alle tolle Mieter haben..
Und der Herr ... eine Bitte hat das wir alle unkompliziert der Nutzungsänderung zustimmen da ja für uns kein Nachteil entsteht..
Ich bat dann um Rederecht und hab dann meine Meinung kund getan und auf die nicht unerhebliche Wertsteigerung hingewiesen und noch mal nachgefragt warum mir als Kaufinteressierter mitgeteilt wurde das eine Nutzungsänderung nicht möglich sei..
Die Verwaltung stammelte sich einen ab und meinte dann das durch einen Mehrheitsbeschluss eine Änderung möglich ist..
Da ich meine Teilungserklärung ja mit hatte :D musste ich dann leider vorlesen das eine Nutzungsänderung nur einstimmig möglich ist.
Und was kam dann bei raus?
Waschi.1
17.04.2012, 21:50
Das die Miteigentümer jetzt etwas mehr als 1 Tag Zeit haben um sich zum Thema Gedanken zu machen !
Nach meinem Tip das evtl Geld fließen kann bekamen alle große Augen :D
So das die Grund Idee entstand die Zahlung die evtl ansteht in die Gemeinschaftskasse gezahlt wird.
Da heute Investitionen von ~ 25 K € beschlossen worden sind kann da zusätzliches Geld nicht schaden.
Ein Miteigentümer der Anwalt ist prüft den weiteren Ablauf.
Fein dann geht es ja in die richtige Richtung :)
Kannst ja gleich noch mal ne Antrag stellen den Verwalter zu wechseln ;)
... eine Zweckbestimmungsänderung kann nur dann stattfinden, wenn die Gemeinschaftsordnung eine entsprechende Aussage trifft. Da gibt es die unterschiedlichsten Varianten, von einer bestimmte Mehrheit bei Beschlussfassungen bis hin zur Zustimmung des Verwalters ist alles geboten...
Klares Jein. ;) Grundsätzlich ist die Änderung der Zweckbestimmung (Nutzungsänderung) zunächst nicht beschlussfähig. Es sei denn, es wurde eine wirksame Öffnungsklausel in der Teilungserklärung vereinbart. Ich kenne jedoch keinen Profi der schon einmal eine (rechtlich wirksame!) Öffnungsklausel gesehen hat. In der Regel ist der Ablauf wie von dir geschildert:
...Steht gar nichts drin, kann die Zweckbestimmungsänderung nur durch die Änderung der Teilungserklärung geschehen - also muss zuerst ein allstimmiger Beschluss gefasst werden, das Dokument muss geändert werden und alle Eigentümer müssen zum Notar marschieren und die neue Urkunde unterzeichnen...
... In der Praxis schlichtweg undurchführbar. ...
Würde ich so absolut nicht sagen. Ein Freund von mir hat das schon durchexerziert. Er wollte, dass alle Einheiten in einem Wohn- und Geschäftshaus zur Nutzung als Gewerbe und/oder Wohnen geändert werden. Hat zwar seine Zeit gedauert, wurde aber trotz dauerabwesender und im Ausland lebender Miteigentümer insofern durchgeführt, dass nach allstimmigem Beschluss alle 14 Eigentümer den Verwalter notariell beglaubigt bevollmächtigt haben. Der konnte dann nach Vorliegen der Vollmachten aller Eigentümer alleine alle notwendigen Änderungen veranlassen.
Ich muss meinen Beitrag auf der vorigen Seite im Übrigen korrigieren. Petra hat mit allstimmig natürlich Recht! Es müssen also alle Eigentümer anwesend oder wirksam vertreten sein. Während einstimmig nur die in der Versammlung anwesenden oder wirksam vertretenen Eigentümer betrifft, was wiederum nicht alle sein müssen.
Ansonsten, sauber, Marian. :D
Das die Miteigentümer jetzt etwas mehr als 1 Tag Zeit haben um sich zum Thema Gedanken zu machen !...
Das halte ich für einen schlechten Witz. Ich kann mir nicht vorstellen, dass so eine kurze Frist zulässig ist.
... Kannst ja gleich noch mal ne Antrag stellen den Verwalter zu wechseln ;)
Absolut. Jetzt wo die Karten auf dem Tisch liegen, würde ich Peter Rat folgen und Allianzen schmieden.
Sollte ein Beschluss gefasst werden, ist dieser wegen der nicht eingehaltenen Frist nicht nichtig, aber anfechtbar. Kann also innerhalb von vier Wochen gerichtlich angefochten werden.
@paddy
Gültige Öffnungsklauseln gibt es zum Glück schon. Man muss es halt richtig umsetzen.
So heute war die Versammlung...
Die Verwaltung schmierte allen Honig um den Mund wie schön es doch ist das wir alle tolle Mieter haben..
Und der Herr ... eine Bitte hat das wir alle unkompliziert der Nutzungsänderung zustimmen da ja für uns kein Nachteil entsteht..
Ich bat dann um Rederecht und hab dann meine Meinung kund getan und auf die nicht unerhebliche Wertsteigerung hingewiesen und noch mal nachgefragt warum mir als Kaufinteressierter mitgeteilt wurde das eine Nutzungsänderung nicht möglich sei..
Die Verwaltung stammelte sich einen ab und meinte dann das durch einen Mehrheitsbeschluss eine Änderung möglich ist..
Da ich meine Teilungserklärung ja mit hatte :D musste ich dann leider vorlesen das eine Nutzungsänderung nur einstimmig möglich ist.
Das hatte ich übersehen. Ist ja super, wenn was drin steht. Dann habt Ihr einen "Fahrplan".
Immer bedenken, dass ein Verwalter in Deutschland keine Ausbildung braucht und sich lieber selber schlau machen so wie Du es ja auch getan hast!
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