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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : (Recht) Frage zur Gebrauchtwagengarantie



forsyth11
21.02.2012, 19:48
Hallo Member,

ich hätte da ne kurze Frage an unsere Rechtsexperten....

Zur Situation:

Ich hole morgen unseren "neuen" Gebrauchten ab. Dieser hat 90 TKM gelaufen.
Im Kaufvertrag ist eine Gebrauchtwagengarantie eines Versicherungskonzerns vereinbart.

Lohnkosten werden im Schadenfall generell mit 100 % erstattet.

Ersatzteilkosten werden wie folgt erstattet.
Bei Fzg. bis 50 TKM = 100%.
Pro 10 TKM mehr verringert sich der Anteil um 10%.
Bei Fzg. + 100 TKM pauschal 40% der Ersatzteilkosten.

Nun meine Frage:

Bleibe ich im Schadenfall auf der Differenz hängen? Oder trägt der Händler die Differenz.

Desweiteren beschäftigt mich die Frage, was genau im Kaufvertrag stehen muss ohne das ich anschließend am Fliegenfänger hänge.

Schon mal vielen Dank:verneig:

So long... ;)

hugo
21.02.2012, 19:53
Du zahlst,wr sonst.

Chefcook
21.02.2012, 19:54
Ich denke, dass Christian auf die Gewährleistungspflicht des Händlers hinaus will und der sieht ja keinen Selbstbehalt des Endkunden vor...

hugo
21.02.2012, 20:03
Ach so,aber hat der die nicht durch die Gebrauchtwagengarantie auf die Versicherungsgesellschaft übertragen ....

Chefcook
21.02.2012, 20:10
Das kann er nicht. Der Händler ist gewährleistungspflichtig. Wie er sich dagegen absichert, ist nicht Sache des Endkunden.

forsyth11
21.02.2012, 20:23
Ich denke, dass Christian auf die Gewährleistungspflicht des Händlers hinaus will und der sieht ja keinen Selbstbehalt des Endkunden vor...

Danke Max, genau so war meine Frage gemeint, entschuldigt meine unglückliche Ausdrucksweise.

Und wenn die Aussage vom Max amtlich ist, über weitere Zustimmung würde ich mich freuen, dann wäre ich auch schon fertig.

Es Bedarf also keiner besonderen oder weiteren Schriftform im Vertrag?

So long... ;)

Chefcook
21.02.2012, 20:26
Ich bin auch kein Profi, deren Antwort hier sicher aber auch noch folgen wird, sehe die Sache jedoch so: Die Gewährleistungspflicht kann der Händler auf niemand abwälzen. Sollte es sich also um einen Gewährleistungsschaden handeln, müsste der Händler für die von der Versicherung nicht gedeckte Differenz einspringen.

David1973
21.02.2012, 20:28
Bei uns in Österreich:

24 Monate gesetzliche Gewährleistung, Diese kann im Kaufvertrag bei beweglichen Gütern auf 12 Monate reduziert werden. Sollte dies nicht passieren, gelten die 24 Monate.

Die 12 monatige Gewährleistung ist wiederum unterteilt, in den ersten 6 Monaten bist Du als Kunde recht gut abgesichert, in den zweiten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, also Du musst dem Händler beweisen das der Mangel von Beginn an vorhanden war, ansonsten zahlst Du als Kunde, oder bist zumindest auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Die von Dir erwähnte 12 Monate Garantie über einen Rückversicherer sind nur eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers. Mit der gesetzlichen Gewährleistung hat das nichts zu tun. In den ersten 6 Monaten ist die obige Prozentuale Aufteilung beim Material nicht unbedingt relevant, da ja die Gewährleistung greift. In den zweiten 6 Monaten kann so eine Zusatzgarantie für Dich als Kunde schon etwas bringen.

Der Händler kann sich mit diesem Rückversicherer zumindest vor Großen Kosten bei zB Motor- oder Getriebeschäden absichern. Diese Großschäden treten statistisch aber auch nur bei 1-2 % der GW Fahrzeuge auf, also viel seltener als man glauben mag.

Im Gebrauchtwagenkaufvertrag ist es für Dich wichtig mit welcher Bewertungsklasse die unterschiedlichen Bauteile bewertet werden. In Österreich zB von 1 (neuwertig) bis 4 (defekt). Achte darauf das das Fahrzeug hier wirklich in der passenden Klasse bewertet wird.

Wenn zB bei Lack- Karosserie eine 3 angekreuzt wird, darf das KFZ reparierte Unfallschäden aufweisen u.s.w.

Bei einem ordentlich gepflegten Gebrauchtwagen sollte eine durchgehende 2er Bewertung machbar sein, denn wenn gewisse "Mängel" schon im Kaufvertrag verankert wurden, kannst Du im Nachhinein natürlich auch keine Ansprüche stellen.