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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Wir zahlen ab dem 31.1.2012" - was ist davon zu halten? was kann ich fordern?



Flo74
07.02.2012, 16:21
Meine PKV schuldet mir Geld (im Oktober 2011 schriftlich zugesichert).
O-Ton: "..wir zahlen automatisch ab dem 31.1.2012.."
Bis jetzt, 7.2./16:19 ist nichts eingegangen.

Damals war ich froh, dass der zugrundeliegende Fall überhaupt so verlief, dass ich mein Geld bekomme, habe aber den Wortlaut "ab dem" als "am" in Erinnerung gehabt.

Jetzt zog ich am WE das Schreiben aus meiner Wiedervorlage und erschrak etwas, dass ich das falsch in Erinnerung habe.

Frage ist nun: was darf ich davon halten?
Wenn man so will, ist das "ab dem" ja ein dehnbarer Begriff.
Wie könnte ich im Notfall auf Basis dieser Formulierung rechtlich Anspruch stellen?
Wie legitim ist dieser Wortlaut überhaupt?
Was ist, wenn die das "ziehen" und laaaaange nicht zahlen?

OK, der 31.1. war ja mehr oder weniger erst, aber der "Streitfall" war nicht ohne und ich hege (berechtigten) Argwohn, daher die Frage...

Falls einer unserer anwesenden Rechtsberater (*gg*) meint, dass könne nur anhand des "Ganzen" (vorgeschichte) geklärt werden, bin ich gerne zu einem Telefonat/Akteneinsicht bereit.

Essentials
07.02.2012, 16:24
Einfach mal anrufen und nett nachfragen.

WUM
07.02.2012, 16:27
anrufen fragen, schreiben, nochmal anrufen, anrufen, schreiben.....nicht gelich drohen oder fuxig werden



Gruss



Wum

Smoke
07.02.2012, 17:09
Flo, geht es um mehrere oder laufende, bzw. regelmäßige Zahlungen?
Wenn es um eine Einmalzahlung geht, wäre das "ab dem" wohl zumindest als einigermaßen zeitnah nach dem 31.01. auszulegen. Bei regelmäßigen Zahlungen wäre es imho genau der 31.01., mit ein bisschen Kulanz ein paar Tage später.

Allzu lang oder oft würde ich nicht schreiben, anrufen usw. - a bisserl Druck schadet oft nicht.

(Kannst mir auch gerne eine PN schreiben, die ich aber vermutlich erst morgen beantworten kann.)

Schönen Abend.

siebensieben
07.02.2012, 17:13
So sehe ich es auch. Warum nicht einfach mal nachfragen?! Ich könnte mir vorstellen, dass Du nicht der einzige Fall bist und es daher etwas dauert, bis das Geld kommt.

Flo74
07.02.2012, 18:30
Vergaß zu erwähnen: mein Anruf dort vom 2.2. ergab nur einen Verweis auf den Passus des Screibens.
Es geht um eine Enmalzahlung, BRE von 2010.

Essentials
07.02.2012, 18:46
Um die Jahreszeit reichen alle ihre Rechnungen ein. Die haben da aktuell sehr viel zu tun. Bissele Geduld macht Sinn.

mac-knife
07.02.2012, 19:23
:grb: Was ist eine PKV? Und was ist eine BRE?

PCS
07.02.2012, 19:44
Private Kranken Versicherung - Beitrags Rück Erstattung

Schätze ich mal....

paddy
07.02.2012, 19:44
Private Krankenversicherung, Beitragsrückerstattung.

Ist dein google kaputt, Mac? :D

fiumagyar
07.02.2012, 19:48
BRE aus 2010?

da habe ich noch nicht eingereichte Rechnungen.

avernas
07.02.2012, 19:51
BRE aus 2010?

da habe ich noch nicht eingereichte Rechnungen.

Aus 2010 :grb:

Dann wird es aber Zeit :op:

fiumagyar
07.02.2012, 20:12
3 Jahre Zeit, keine Hektik

Flo74
07.02.2012, 20:43
Private Kranken Versicherung - Beitrags Rück Erstattung

Schätze ich mal....
Genau.

RAMichel
07.02.2012, 21:22
Rückerstattung? Was ist das denn für ein Wort? Sprachverhunzung für Erstattung wahrscheinlich. Wörter gibt's...

Smoke
07.02.2012, 21:51
Ich bin grundsätzlich ungeduldig und wenn es um (meine) Kohle geht erst recht.

Ich würde noch kurz warten, noch mal schriftlich anfragen und dann auf zum RA.

Die Formulierung "wir zahlen ab" ist doch schon ein Witz - typische Hinhalte-Taktik. Wie hab ich's dick.

RAMichel
07.02.2012, 21:54
Aufforderungsschreiben mit kalendermäßig bestimmter Frist, dann kommen die in die Strümpfe.:dr:

Flo74
08.02.2012, 07:26
Quasi in Verzug durch Datum setzten?
Sollte machbar sein.

Ich warte diese Woche noch ab.

Flo74
08.02.2012, 11:21
Hat sich erledigt.
Geld ist eben eingegangen.
Wahr wohl etwas paranoid.

Dennoch Danke an Euch!

Smoke
08.02.2012, 11:22
Das ist mit Abstand die schönste und eleganteste Lösung ;)