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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Verkehrsschild



speedy
16.10.2011, 17:41
Hallo zusammen,

als ich heute Mittag zu meinem Wagen zurückkam konnte ich grade noch den Abschleppdienst davon überzeugen, den Karren stehen zu lassen. Der Abschlepper wurde wohl von der Polizei verständigt, da ich auf einem Behindertenparkplatz stand. Bussgeldbescheid soll wohl per Post kommen.

Für mich ist die Situation so nicht ganz nachvollziehbar.

Die beiden Behindertenparkplätze befinden sich unmittelbar vor einem Ladenzentrum und sind aus meiner Sicht nur temporär gültig, oder habe ich hier was verpennt?! Die Zeittafel unter dem Schild gibt doch den relevanten Zeitraum vor, oder?

Wäre super, wenn sich kurz jemand mit Ahnung dazu melden könnte.

Besten Dank und einen schönen Restsonntag,
Roman

ehemaliges mitglied
16.10.2011, 17:46
Bin kein Verkehrsrechtler aber ich würde das wie Du interpretieren, Roman.

paddy
16.10.2011, 18:34
Für mich ist das ein Parkplatz, der von Mo-Fr 8-20h und Sa 8-16h Behinderten vorbehalten ist. In der übrigens Zeit ist der imho für jeden nutzbar.

Was steht denn auf unter dem P-Schild links hinten?

speedy
16.10.2011, 19:06
Schonmal vielen Dank für die ersten Antworten.

Auf dem Schild hinten ist auch das Rollstuhlsymbol. Pfeil zum Gehweg bedeutet doch, dass die, durch das erste Schild mit Pfeil zur Straße markierte Parkfläche an dieser Stelle endet, oder? Hinter dem Schild fängt dann ja das uneingeschränkte Halteverbot an.

Petedabomb
16.10.2011, 19:44
Ja, der Parkbereich erstreckt sich nur auf den Platz zwischen den beiden Schildern.

Clapton
16.10.2011, 20:20
Vielleicht sollte man die Frage mal anders herum stellen:
"Was könnte das Schild mit den Zeitangaben sonst noch bedeuten?"
Darauf fällt mir keine Antwort ein.

Koenig Kurt
16.10.2011, 20:31
Ich sehe es auch so wie Threadstarter und die bisherigen Antworter.

Wobei ich diese zeitlich begrenzten Behindertenparkplätze für den größten Schwachsinn schlechthin halte. Bei "Normalparkplätzen" noch vertretbar, aber bei Schrägparkern der größte Schwachsinn. Dazu muss man erläuternd ausholen, dass die Behindertenparkplätze nicht vorrangig dazu da sind, dem Versehrten weite "Laufwege" zu ersparen, sondern Platz einzuräumen, um mit Rollstuhl ans Auto zu gelangen, einsteigen und den Rollstuhl ins Auto verladen zu können.

Ist so ein Schrägparker jetzt zeitlich begrenzt, kann es schon mal vorkommen, dass ein Nichtbehinderter, der nicht um Grund und Schwierigkeiten Bescheid weiß, zu nah am Auto des Rollstuhlfahrers parkt - und diesem somit unmöglich macht, an sein Auto zu kommen respektive einzusteigen und den Rollstuhl zu verladen. Und Aufstehen und sich durch den schmalen Spalt zur Tür zwängen ist nun mal nicht.

Beste Grüße,
Kurt

Passion
16.10.2011, 20:43
Interessant. Ich bin eigentlich auch Eurer Meinung.

Frage mich jedoch noch zusätzlich gerade: Wenn dies Schild einen für Behinderte nutzbaren Zeitraum des Parkens ausweist. Ist dann automatisch der nicht enthaltene Zeitraum ebenfalls Parkraum?

Sprich, die ausgeschlossene Zeit, ist dann diese eine generelle Parkmöglichkeit oder möglicherweise dann gar keine Parkmöglichkeit?

Insoman
16.10.2011, 20:47
ich würde sagen parken gerell drt erlaubt, weil diort das blaue P-Schild ist - allersings ist zu den unten beschrieben Zeiten dieser Parkraum Menschen mit Behinderung vorbehalten

speedy
16.10.2011, 20:48
Interessant. Ich bin eigentlich auch Eurer Meinung.

Frage mich jedoch noch zusätzlich gerade: Wenn dies Schild einen für Behinderte nutzbaren Zeitraum des Parkens ausweist. Ist dann automatisch der nicht enthaltene Zeitraum ebenfalls Parkraum?

Sprich, die ausgeschlossene Zeit, ist dann diese eine generelle Parkmöglichkeit oder möglicherweise dann gar keine Parkmöglichkeit?

Jetzt wird's richtig kompliziert... ;-)

Andi S. aus V.
16.10.2011, 21:04
Interessant. Ich bin eigentlich auch Eurer Meinung.

Frage mich jedoch noch zusätzlich gerade: Wenn dies Schild einen für Behinderte nutzbaren Zeitraum des Parkens ausweist. Ist dann automatisch der nicht enthaltene Zeitraum ebenfalls Parkraum?

Sprich, die ausgeschlossene Zeit, ist dann diese eine generelle Parkmöglichkeit oder möglicherweise dann gar keine Parkmöglichkeit?


So könnte es tatsächlich sein. Wo ich wohne ist eine Anwohnerparkzone und GLEICHZEITIG bewirtschafteter Parkraum. D.h. werktags tagsüber darf jeder parken (wenn er ein ticket zieht) und Anwohner mit Anwohnerparkschein dürfen immer parken. Ausgeschildert ist aber nur was man darf und alles andere darf man automatisch nicht. Kapiert bei uns auch so gut wie niemand, und die Fremdparker abends und sonntags wundern sich dann immer über die Knöllchen.

ehemaliges mitglied
16.10.2011, 21:20
Ich frag mich aber noch, warum man dann gleich den Abschleppdienst holt. Wenn ich jemand behindere oder tatsächlich so dreist bin und auf Parkplätzen für Gehbehinderte parke, lass ich mir das ja noch eingehen. Aber so. :ka: Bin mal gespannt, was dann auf dem Bescheid steht. Wünsch Dir viel Glück, Roman. Also ich hätte mich da wohl auch hingestellt.

ulfale
16.10.2011, 21:33
Guter Einwand, Guido, daran hatte ich auch gerade gedacht...

speedy
16.10.2011, 21:34
Ja, ich denke, dass der Polizist oder die Polizistin einfach die zeitliche Beschränkung nicht gesehen hat. Der Abschleppfahrer ist auch abgedüst, ohne die Anfahrt zu berechnen. Mal sehen was kommt.

Bereiche mit Anwohnerparkschein werden ja in der Regel ebenfalls durch Schilder gekennzeichnet, so dass ich das auch ausschließen kann.

Spacewalker
16.10.2011, 21:48
So könnte es tatsächlich sein. Wo ich wohne ist eine Anwohnerparkzone und GLEICHZEITIG bewirtschafteter Parkraum. D.h. werktags tagsüber darf jeder parken (wenn er ein ticket zieht) und Anwohner mit Anwohnerparkschein dürfen immer parken. Ausgeschildert ist aber nur was man darf und alles andere darf man automatisch nicht. Kapiert bei uns auch so gut wie niemand, und die Fremdparker abends und sonntags wundern sich dann immer über die Knöllchen.

So wird's vermutlich aussehen. Behinderte dürfen immer, andere nur zu den angegebenen Zeiten parken. Im Endeffekt eh nur wieder eine zusätzliche Einnahmemöglichkeit.

In Köln sind vor einiger Zeit Bezahl-Parkplätze entstanden, wo's vorher wegen "Parken im absoluten Halteverbot mit Behinderung" richtig teuer wurde. Es wurden nur Parkscheinautomaten aufgestellt und die Schilder ausgetauscht. :rolleyes:

dafredy
17.10.2011, 09:44
Warst du links oder rechts gestanden? Ich würde die Schilder so interpretieren, dass der linke Parkplatz dauerhaft ein Behindertenparkplatz ist, der rechte nur zu den angegebenen Zeiten. Also Sonntags rechts stehen, kein Problem. Links schon.
Über Sinn und Unsinn dieser Regelung ist hier schon ausreichend gesprochen werden ;)
Viel Glück mit der Bescheid-Abwehr!

Coney
17.10.2011, 10:58
Es kann ja wohl nicht sein, dass man ein Schild erst ausführlich diskutieren muss, um zu erahnen, was es aussagt.
Ich hätte die beiden Schilder jetzt so interpretiert, dass vorne immer ein regulärer Parkplatz ist, hinten aber zu den angegebenen Zeiten der Platz für Behinderte reserviert ist.
Aber ob das so ohne Schild in der Mitte überhaupt zulässig ist?

speedy
17.10.2011, 11:12
Hmm, ich habe auf dem hinteren der beiden Parkplätze (sprich links) gestanden. Vielleicht ist das die Lösung des Rätsels.

Ich meinte mich aus Fahrschulzeiten zu erinnern, dass die Beschilderung, die rechts beginnt (Pfeil zur Straße), für alle Parkplätze gilt, bis sie aufgehoben wird (Schild links, Pfeil zum Gehweg). Vielleicht habe ich mich hier vertan und es ist für den linken Parkplatz nur die linke Beschilderung maßgeblich. Das wäre mir allerdings neu, weil die Schilder mit den Pfeilen total überflüssig wären, wenn jeder Parkplatz nochmals eigens ausgeschildert wird.

Mir gehts gar nicht so sehr um die Kohle, sondern einfach darum, dass ich mir gar keiner Schuld bewusst war/bin und gerne künftig regelkonform parken möchte...

biffbiffsen
17.10.2011, 11:23
versteh ich das bisher richtig:

lt Polizei bedeutet das Schild: im angegebenen Zeitraum Behindertenparkplatz, ausserhalb des Zeitraums gar kein Parkplatz?

:grb:

Coney
17.10.2011, 11:27
Ah, der vordere hat auch ein Rollstuhlsymbol? Das konnte ich jetzt auf dem Bild nicht erkennen.
Dann ist das wohl so, vorne immer Behindertenparkplatz, hinten nur temporär, ansonsten auch für Nichtbehinderte.
Ich kann's nachvollziehen, ist aber zumindest irreführend. Stünde auf den Schildern jeweils "1 Fahrzeug" oder so, wär's klarer.
Deutschland, Schilderwald.


Hmm, ich habe auf dem hinteren der beiden Parkplätze (sprich links) gestanden. Vielleicht ist das die Lösung des Rätsels.

Ich meinte mich aus Fahrschulzeiten zu erinnern, dass die Beschilderung, die rechts beginnt (Pfeil zur Straße), für alle Parkplätze gilt, bis sie aufgehoben wird (Schild links, Pfeil zum Gehweg). Vielleicht habe ich mich hier vertan und es ist für den linken Parkplatz nur die linke Beschilderung maßgeblich. Das wäre mir allerdings neu, weil die Schilder mit den Pfeilen total überflüssig wären, wenn jeder Parkplatz nochmals eigens ausgeschildert wird.

Mir gehts gar nicht so sehr um die Kohle, sondern einfach darum, dass ich mir gar keiner Schuld bewusst war/bin und gerne künftig regelkonform parken möchte...

speedy
17.10.2011, 11:33
Ja, er hat ebenfalls ein Behindertensymbol. Ich ging davon aus, dass die die "rechte" Beschilderung durchgängig gültig ist, bis sie wieder aufgehoben wird. Von der Parkplatzsituation ist das auch logisch, weil die beiden Parkplätze sich an einem Ladenzentrum befinden und die Zeiten ja ungefähr den Geschäftszeiten entsprechen.

Egal wie die Sache ausgeht. Die Beschilderung scheint ihren Sinn nicht ganz zu erfüllen... ;-)

speedy
04.10.2012, 16:30
So, nach fast einem Jahr ein Update in der Sache. Mein Widerspruch war erfolgreich und die Polizei hat sich bei mir für den offensichtlichen Fehler entschuldigt. Es handelt sich wie von mir vermutet um eine Sonderparkfläche für Behinderte mit zeitlicher Einschränkung.

Das ganze Verfahren hat nicht bis jetzt gedauert, sondern war nach nur halben Jahr abgeschlossen (im April). Bin nur zufällig nochmal an der Stelle vorbeigekommen und wollte euch auf dem Laufenden halten.

Ich verstehe an der ganzen Geschichte nur nicht, warum ich als Beschuldigter meine Unschuld nachweisen muss und nicht umgekehrt. Ich meine mich zu erinnern, da mal was von so 'nem Rechtsgrundsatz gehört. Bin aber auch nur Laie... ;-)

Coney
04.10.2012, 16:45
:gut:

date7201
05.10.2012, 20:47
Gibt noch Wunder :-) ... Fein das so ein Widerspruch auch mal Früchte trägt, danke fürs update!

LG,
Christian

DS-XELOR
06.10.2012, 01:39
Hatte der gesunde Menschenverstand doch recht :top:.