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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf Mieterin zum 15. eines monats kündigen?



mikel
08.09.2011, 22:02
Werte Gemeinde, ich hab Google schon gequält aber bin noch nicht zufrieden mit den antworten.
Falls hier jemand Ahnung von dieser Sache hat würde ich mich über eine Antwort freuen.

Heute ruft mich meine Mieterin an und meint sie würde zum 15.12.2011 kündigen, was mir ungelegen kommt.
Im Mietvertag steht nichts davon ob man Anfang des Monats oder Mitte kündigen muss oder darf.
Darf sie zum 15. Kündigen oder immer nur zum Ende des Monats?

Spacewalker
08.09.2011, 22:22
.

Wilder
08.09.2011, 22:23
Das ist eine Frage für www.vermieter-forum.com

Habe dort schon gute Ratschläge bekommen.

paddy
08.09.2011, 23:16
...Im Mietvertag steht nichts davon ob man Anfang des Monats oder Mitte kündigen muss oder darf....

Seltsamer Mietvertrag... Wenn tatsächlich nichts zur Kündigung(sfrist) drinsteht, gilt imho Gesetz, also § 573c (1) BGB.

Demnach ist ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats, zum Ablauf (also Monatsende) des übernächsten Monats
zu kündigen.Das heißt nach dem dritten Werktag im Septembert kann sie ohnehin erst wieder auf den 31.12. kündigen.:

http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

Außerdem: Kündigung IMMER schritlich verlangen! Ansonsten hast du nichts in der Hand, wenn an sich im Oktober plötzlich
nicht mehr an seine Kündigung erinnert, weil es beispielsweise mit der neuen Wohnung doch nicht geklappt hat... ;)

NicoH
08.09.2011, 23:25
Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Wohnung handelt?

Nee, heute könnte sie - wenn es nur nach gesetzlichen Vorschriften geht - erst zum 31.12. kündigen. Das steht hier
http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html
in Absatz 1.

Außerdem reicht eine Kündigung per Telefon nicht aus. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das steht hier
http://dejure.org/gesetze/BGB/568.html
in Absatz 1.

Wenn es um die Miete eines Autos oder einer Golfausrüstung geht, ist es wieder anders. Und bei möbliertem Wohnraum übrigens auch, aber auch da kann - wenn auch mit kürzeren Fristen - nur zum Monatsende gekündigt werden.

paddy
08.09.2011, 23:27
Doppelt.

mikel
08.09.2011, 23:30
Super, danke euch für die Infos.
@Nicoh,ja es handelt sich um eine Wohnung.
Werde das der netten Dame morgen mitteilen.
Danke nochmals.

NicoH
08.09.2011, 23:31
Gerne, dafür sind wir hier :dr:

avalanche
08.09.2011, 23:33
Wie sieht es aus, wenn sie einen solventen und zumutbaren Nachmieter stellt?

rongos
09.09.2011, 08:51
Wie sieht es aus, wenn sie einen solventen und zumutbaren Nachmieter stellt?

Dann ändert sich an den gesetzlichen Vorgaben nichts, jedoch kann in gegenseitigem Einverständnis natürlich immer davon abgewichen werden.