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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zoll - das verstehe wer will!?



Flo74
30.08.2011, 10:05
...also, ich habs nicht verstanden...

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.abgaben-fuer-luxuskarosse-teure-autofahrt-durch-europa.f866425a-efa2-4fe3-b04d-875e6ba708e0.html

ferryporsche356
30.08.2011, 10:11
Flo, das ist leider nix Neues.

Fahre NIEMALS in D ein schweizer Auto!!! :op:

WUM
30.08.2011, 10:17
8o ...

ich darf doch als Schweizer in die EU mit meinem PKW .....



Gruss


Wum

MattR
30.08.2011, 10:26
Man darf als EU Bürger mit Wohnsitz in der EU keinen Wagen der in einem nicht EU Land zugelassen ist innerhalb der EU fahren.

Fastclimber
30.08.2011, 10:29
Ja Wum, geht ja nur darum, dass man als EU-Bürger nicht ein in der Schweiz zugelassenes Fahrzeug innerhalb der EU nutzen darf ohne extra Steuer zu zahlen :op::)

WUM
30.08.2011, 10:30
erstaunlich...und was hat das für nen Hintergrund

Gruss


Wum

WUM
30.08.2011, 10:33
nach zweiter Überlegug...wird wohl mit KFZ Steuern zu tun haben.. ;)


Gruss



Wum

ehemaliges mitglied
30.08.2011, 10:34
Eher mit der Einfuhrumsatzsteuer.

WUM
30.08.2011, 10:35
auch ja


Gruss


Wum

Flo74
30.08.2011, 10:36
Sagen wir, ich bin Deutscher und wohne in D, arbeite in der CH und fahre von dort aus mit einem geliehenen CH-Auto nach D zu Muttern (oder so).
Bin ich dann dran?

docpassau
30.08.2011, 10:38
Strange....

d.h. man darf als EU Bürger nicht den Wagen eines egal wie verbandelten Menschen aus der Schweiz nutzen? Auch wenn der unentgeltlich überlassen wurde?

Irgendwie hört sich das doch noch nach einer Ente an.....

MattR
30.08.2011, 10:55
Man könnte z.B. den § 3 Nr. 13 KraftStG heranziehen:

Von der Steuer befreit ist das Halten von ... ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;

Wie es sich bei aber verhält wenn z.B. ein Österreicher mit einem Schweizer Auto innerhalb Deutschlands fährt der seinen ständigen Aufenthaltsort in Österreich hat entzieht sich meiner Kenntnis.

Erstaunlich finde ich eher, wie blauäugig Leute an solche Sachen herangehen und sich im Vorfeld nicht über rechtliche Rahmenbedingungen informieren.

WUM
30.08.2011, 10:57
würd mich auch nicht die Wurst interessieren... :ka: ... fahr halt mit dem Auto von meinem Bekannten Bekannte.... wass Blödsinn


Gruss



wum

Ingo.L
30.08.2011, 10:59
Nicht nur bei geliehenen Autos wird die Steuer fällig, auch bei "geborgten" :D

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.kurioser-fall-1001-ps:-autodieb-erhaelt-saftige-steuer-rechnung.aa5eacf7-7b17-4908-9169-dacb61380c73.html

MattR
30.08.2011, 11:00
Was in dem Zusammenhang ja noch gar nicht erwähnt wurde, ist die potentielle strafrechtliche Komponente Stichwort Steuerhinterziehung bei einer solchen Summe ist das nicht mehr mit einem Strafbefehl getan.

Donluigi
30.08.2011, 11:03
Sprich: wenn mein Onkel aus der Schweiz mich besuchen kommt, abends zu breit zum heimfahren ist und ich ihn mit seinem Auto zum Hotel fahre, könnte mir das theoretisch auch blühen? :grb:

Was passiert mit nem Schweizer, der in der Schweiz ein deutsches Auto fährt?

Vanessa
30.08.2011, 11:08
Interessieren würde mich, was mit Schweizer Firmenwagen ist- z.B. für den deutschen Vertreter.....

WUM
30.08.2011, 11:09
der hat bestimmt n Firmenshreiben anbei


gusss



Wum

MattR
30.08.2011, 11:11
Sprich: wenn mein Onkel aus der Schweiz mich besuchen kommt, abends zu breit zum heimfahren ist und ich ihn mit seinem Auto zum Hotel fahre, könnte mir das theoretisch auch blühen? :grb:

Was passiert mit nem Schweizer, der in der Schweiz ein deutsches Auto fährt?

In diesem Fall kannst du es mit dem AZ: VI 353-S 6130-157 versuchen, darin ist unter anderem geregelt das dies wiederum zulässig ist, wenn du im ausschießlichen Interesse des ausländischen Fahrers handelst bzw. wenn sich der ausländische Fahrzeughalter im Auto aufhält.

Das ist aber ausdrücklich keine Rechtsberatung

Ingo.L
30.08.2011, 11:13
Wenn ich bei der "Einfuhr" EUST pflichtig werde, was passiert denn bei der "Ausfuhr". Da müssen dann doch auch Gelder fliessen. Bekommt der Schweizer der sein Auto in der EU an einen EU Bürger verliehen hat die MWSt wieder augezahlt ?????

avalanche
30.08.2011, 11:22
Was passiert mit nem Schweizer, der in der Schweiz ein deutsches Auto fährt?

Er wird nach ein paar Monaten von den korrekten Nachbarn verzeigt und von der Kantonspolizei aufgefordert, die Karre ordentlich anzumelden ...

http://www.stva.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/stva/de/StVAfz/FZimport.html

PS Die Schweiz ist NICHT in der EU!

ferryporsche356
30.08.2011, 11:43
Sprich: wenn mein Onkel aus der Schweiz mich besuchen kommt, abends zu breit zum heimfahren ist und ich ihn mit seinem Auto zum Hotel fahre, könnte mir das theoretisch auch blühen? :grb:



Zahl Deinem Onkel aus der Schweiz ein Taxi, is besser so.

Donluigi
30.08.2011, 11:44
PS Die Schweiz ist NICHT in der EU!

Ach was. Deswegen frag ich ja...

Spacewalker
30.08.2011, 12:02
Auch bei einem ausserhalb D in der EU zugelassenen Fahrzeug, kann man in D als deutscher Fahrer Probleme bekommen, da eigentlich die deutsche KFZ-Steuer fällig wird. Ich hatte das auf der DoT 2011 auch dem Fahrer des itialienischen Alfa gesagt. Der war sich dessen auch gar nicht bewusst. :ka:

benjik
30.08.2011, 12:17
180 Tage Regelung oder?

Andi S. aus V.
30.08.2011, 13:31
[Semmelmodus ein]


Die Schweiz ist NICHT in der EU!

Und trotzdem gibt es auch dort keine Glühlampen mehr ;(

[Semmelmodus aus]

Zum Thema: Von ausgewanderten Deutschen wird andersrum auch oft die Kfz-Steuer hinterzogen, z.B. in GR fahren viele noch nach Jahren mit dem D-Kennzeichen (und oft genug ohne Stempel).

Zetta
30.08.2011, 13:40
Auch in Österreich ein aktuelles Thema, da viele die Autos in der Slowakei anmelden und dann hierzulande damit fahren, mit EU oder nicht EU hat das gar nichts zu tun.

http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=503974&dstid=0

dafredy
30.08.2011, 14:03
...ich glaube nicht, dass das was mit der 180-Tage-Regelung zu tun hat. Sachverhalt ist im Kraftfahrzeugsteuergesetz geregelt (§1 Abs. 2):

http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/BJNR005090927.html

Spacewalker
30.08.2011, 14:10
, mit EU oder nicht EU hat das gar nichts zu tun.

Schon, denn bei der "ausserhalb EU Geschichte" geht's ja um mehr als nur die KFZ-Steuer. :ka:

tat2art
30.08.2011, 14:23
Die gleiche Geschichte ist während meines Studiums in Konstanz einer Kommilitonin passiert:
Beim Freund in der Schweiz gepennt, morgens mit seinem - nicht ganz billigen - Auto über die Grenze zur Uni gegurkt...
Hat damals, wenn ich mich recht erinnere, so um die 5000 DM gekostet. Dazu richtig richtig dicke Ärger.

Ich meine mich zu entsinnen, dass sie dann eine Buße bezahlt haben und die Einfuhrumsatzsteuer später wieder zurück bekommen haben.

avalanche
30.08.2011, 15:10
[Semmelmodus ein]

Und trotzdem gibt es auch dort keine Glühlampen mehr ;(

[Semmelmodus aus]


Klar gibt es Glühlampen, wenn nicht völlig exotisch ...

dafredy
30.08.2011, 15:10
...also wenn Fahrer und Auto aus unterschiedlichen EU-Ländern: Kfz-Steuer-Thema.
wenn einer von beiden aus Nicht-EU-Ausland: Kfz-Steuer-Thema UND Einfuhrumsatzsteuerthema.

Richtig? :grb:

MattR
30.08.2011, 15:29
...also wenn Fahrer und Auto aus unterschiedlichen EU-Ländern: Kfz-Steuer-Thema.
wenn einer von beiden aus Nicht-EU-Ausland: Kfz-Steuer-Thema UND Einfuhrumsatzsteuerthema.

Richtig? :grb:

So vereinfacht kann man das nicht sagen. Das kommt auf eine Kombination aus Zulassungsland des Wagens, Halter, Nationalität, Wohnland, Land des Vorfalls, Umstände des Vorfalls etc. an.

In dem Bereich gibt es noch einige lustige Kuriositäten abseits der Steuer bspw. dürfen in Italien bei massiven Verkehrsverstössen die Wägen beschlagnahmt werden aber nur solange es sich nicht um Leasing- oder Leihfahrzeuge handelt etc..

Ich würde grundsätzlich dazu raten niemals ohne anwesenden Rechtsanwalt (im Auto) mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht überhaupt Auto zu fahren (nicht mal mit dem eigenen Wagen im eigenen Land).

Spacewalker
30.08.2011, 16:21
Bist Du ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt, auf der Suche nach Mandanten? :D

Flo74
30.08.2011, 16:32
ich rekapituliere:

es geht um den tatbestand ein pkw (vorrangig) in land-A zu bewegen, welches aber in land-B angemeldet ist.
sprich, man braucht in land-B einen Wohnsitz ist aber meist (sesshaft) in land-A.
da sieht die gesetzgebeung von land-A wohl eine mißachtung seiner regelungen, da kfz-steuer & co in land-B entrichtet werden.

richtig?

Donluigi
30.08.2011, 16:43
So vereinfacht kann man das nicht sagen. Das kommt auf eine Kombination aus Zulassungsland des Wagens, Halter, Nationalität, Wohnland, Land des Vorfalls, Umstände des Vorfalls etc. an.

In dem Bereich gibt es noch einige lustige Kuriositäten abseits der Steuer bspw. dürfen in Italien bei massiven Verkehrsverstössen die Wägen beschlagnahmt werden aber nur solange es sich nicht um Leasing- oder Leihfahrzeuge handelt etc..

Ich würde grundsätzlich dazu raten niemals ohne anwesenden Rechtsanwalt (im Auto) mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht überhaupt Auto zu fahren (nicht mal mit dem eigenen Wagen im eigenen Land).

generell sollte man rein garnix ohne seinen Anwalt tun. Wenn ich etwa in Berlin weile, hab ich immer 2 davon im Schlepptau.

OrangeHand
30.08.2011, 16:46
richtig?
Wobei das auch gilt, wenn der beweger aus land-C stammt und seinen wohnsitz in land-D hat, so lange A, C und D EU sind. Sogar für L K W.

ehemaliges mitglied
30.08.2011, 19:21
generell sollte man rein garnix ohne seinen Anwalt tun. Wenn ich etwa in Berlin weile, hab ich immer 2 davon im Schlepptau.

...und ich trau mich ohne mich selbst sowieso nicht auf die Strasse.........:D

dpg666
30.08.2011, 20:42
Die gleiche Geschichte ist mir auch schon passiert - zum Glück als Beifahrer.
Der Fahrer hat mit der Hilfe eines guten Anwaltes seinen Kopf aus der Schlinge ziehen können.

Fahrten mit einem Schweizer Fahrzeug sind (oder waren zumindest damals) als Deutscher geschäftlich möglich.
Allerdings keine Privatfahrten...

ehemaliges mitglied
30.08.2011, 21:00
Sorry wenn ich das sage aber irgendwie wird's immer wunderlicher.

Spacewalker
30.08.2011, 21:03
Steuergesetzte sind fast immer wunderlich. :op:

Vor allem die deutschen ..... ;)

paddy
30.08.2011, 21:13
Und noch dazu sind sie die umfangreichsten weltweit....

Badner
01.03.2012, 19:54
Wahnsinn. Kann das nicht glauben. Wenn ich das hier richtig verstehe, müssten in meiner Region sicherlich 20% der Autofahrer zahlen, denn wir haben nen Haufen Grenzgänger, die Schweizer Firmenwagen fahren und diese auch privat nutzen.

Exige
01.03.2012, 22:32
Und noch dazu sind sie die umfangreichsten weltweit....

Was nicht stimmt, aber die Legende hält sich hartnäckig...


http://www.handelsblatt.com/politik/oekonomie/nachrichten/urban-legends-warum-die-maer-nicht-totzukriegen-ist/5664240-2.html