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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erbrechtsreform - Berliner Testament



Der Novize
31.07.2011, 07:17
Hallo, eine Frage an die Spezialisten hier im Forum:

Ehepaar, ganz regulär in D verheiratet, kein Ehevertrag oder sonstiges. Zwei eheliche, minderjährige Kinder. Bisher noch keine Gedanken darüber gemacht, was im Ablebensfall des einen Ehepartners mit den Erbsachen passiert. Erbsachen sind hier hauptsächlich Immobilien.
Es wurde empfohlen, ein Berliner Testament abzuschließen, damit der "Überlebende" frei mit den Immobilien walten kann; jedoch gebe es hier einen Freibetrag zu beachten. Der Pflichtteilsanspruch für die Kinder bleibe unberührt.

Ist dieses nun ratsam oder gibt es Alternativen? Wie hoch ist der Freibetrag? Was geschähe bei Eintritt des Erbfalles und der gestzlichen Erbfolge? Könnte der "Überlebende" nicht im Interesse seiner Kinder (Erziehungsberechtigter) Immobilien veräußern?

Schonmal vielen Dank!

markus247
31.07.2011, 12:36
Uihh, hier sprichst du ein sehr komplexes Thema an und vermengst im Moment auch Erb- und Erbschaftssteuerrecht. Ich befürchte, das Forum kann hier nicht leisten, auf deine Fallgestaltung angemessen einzugehen.
Erbrechtliche Gestaltungen sind schwierig und müssen auf den Einzelfall zugeschnitten sein.
Ich melde mich auch noch einmal per PN.

hugo
31.07.2011, 16:07
Steuerberater und Notar aufsuchen und sich gescheit beraten lassen.
Kostet nicht viel und hilft ungemein.

ferryporsche356
31.07.2011, 16:14
Schwieriges Thema, da hilft tatsächlich nur eine Einzelfallbetrachtung mit dem Nachteil sich komplett ausziehen zu müssen. Da das in einem öffentlichen Forum verständlicherweise keiner will hilft tatsächlich nur der Rat sich professionelle Hilfe tu holen. Kann übrigens sehr gut angelegtes Geld sein.

Der Novize
01.08.2011, 06:56
Danke für die Ratschläge und PNs!

Werde dann mal einen Fachmann aufsuchen...

bkv
01.08.2011, 22:19
Keinen Notar aufsuchen, der berät nicht bzgl. steuerrechtlicher Fragen. Am besten einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt aus deiner Umgebung kontaktieren.
Suchst Du einen Notar und einen Steuerberater auf, bekommst Du auch 2 Rechnungen.
Ausserdem gibt es da noch das eine oder andere in rechtlicher Hinsicht zu beachten.

hugo
02.08.2011, 00:03
Habt ihr bei euch da unten "Nur-Notar"??

Bei uns gibt es ansich nur "Anwalts-Notare" ...

Und den braucht man bei Erbverträgen .....

NicoH
02.08.2011, 00:16
In Bayern sind es "Nur-Notare".