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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mein Auto wurde angefahren, gegnerisches KFZ stand noch dahinter



Wurstwasser
27.06.2011, 23:55
und die Polizei hat den Schaden gerade aufgenommen und schon durchblicken lassen, dass der Schaden plausibel ist, also zu dem Auto passt, was hinter mir steht.

Wie geh ich jetzt weiter vor? Kostenvoranschlag holen? Zur gegnerischen Versicherung (welche auch meine ist) gehen? Anwalt wird bezahlt oder nicht?

Hat jemand praktische Erfahrungen damit?

Petedabomb
27.06.2011, 23:58
Den Schaden der Versicherung melden und Kennzeichen oder Versicherungsnummer vom Gegner angeben. Alles weitere wird dir dann erklärt.

Edit: Wenn du weißt von welcher Wache die Polizisten waren und du einen Namen hast, kommst du auch an den Unfallbericht und kannst ihn der Versicherung zukommen lassen.

Ingo.L
28.06.2011, 00:01
Nur mir Anwalt. Muss der Unfallverursacher zahlen, als Teil der Schadensumme.

Nur dann ist gewährleistet, dass ALLE deine Ansprüche bezahlt werden.

Wer weiß, ob der Verursacher nicht auf einmal auf die Idee kommt, dass du rückwärts gefahren bist.

Wurstwasser
28.06.2011, 00:05
Danke euch. Die Polizisten waren zum Glück die Profis vom Verkehrsunfalldienst. Die wissen, was sie tun. Gut, wird aber wohl alles ein bisschen dauern.

Dubking
28.06.2011, 07:14
PIMP hier im Forum versteht was von Verkehrsrecht...

Uli

triamarc49
28.06.2011, 08:21
Danke euch. Die Polizisten waren zum Glück die Profis vom Verkehrsunfalldienst. Die wissen, was sie tun. Gut, wird aber wohl alles ein bisschen dauern.
wenn der Fall klar ist, und du es reaparieren lässt, gibst du deiner Werkstatt eine Abtretungserklärung, die rechnen das dann direkt mit der gegnerischen Versicherung ab

während der Reparaturzeit hast du Anspruch auf einen Leihwagen, im Level von deinem Fahrzeug, oder du leihst keinen aus, dann kannst du eine Pauschale beanspruchen pro/Tag ist nach Liste festgelegt

lässt du den Schaden nicht machen, kannst du nach Kostenvoranschlag (vom Gutachter bestätigt) abrechnen abzüglich MwSt.

bei einem eindeutigen Fall brauchst du meiner Meinung nach, keinen Anwalt

Manni

paddy
28.06.2011, 08:43
...bei einem eindeutigen Fall brauchst du meiner Meinung nach, keinen Anwalt...
Da liegst du leider falsch, das kann gutgehen, geht aber häufig in die Hose. Kann man auch hier im Forum nachlesen.

Wenn du sicher gehen willst, wie Ingo schon sagte:


Nur mit Anwalt...
Nur dann ist gewährleistet, dass ALLE deine Ansprüche bezahlt werden.

Insoman
28.06.2011, 08:59
wer sich jetzt schon arschig verhält (vergleichbar mit Unfallflucht) verhält sich auch bei der Regulierung shice

von daher: keine Zeit vertrödeln und direkt zum Anwalt

triamarc49
28.06.2011, 13:09
Da liegst du leider falsch, das kann gutgehen, geht aber häufig in die Hose. Kann man auch hier im Forum nachlesen.

Wenn du sicher gehen willst, wie Ingo schon sagte:
bei klarem Fall, von der Polizei bestätigt????
wüßte auch nicht, welch Anspruch es noch geben sollte, als meine oben aufgeführten

meine eigene praktische Erfahrung (..und gleicher Einsatz für Sohn / Vater / Mutter...)

Manni

Muigaulwurf
28.06.2011, 14:07
Klarer Fall von der Polizei bestätigt heisst garnix :ka:
Was, wenn der Gegner jetzt mit seinem Anwalt kommt und sagt "der ist mir beim Ausparken draufgefahren, hat die Polizei gerufen und schiebts mir jetzt in die Schuhe"

Passion
28.06.2011, 14:48
Ich gehe ohne meinen Anwalt morgens gar nicht mehr aus dem Hause!

triamarc49
28.06.2011, 16:00
Hat jemand praktische Erfahrungen damit?

meine letzten 7 (..es gibt noch mehr)

1. vor der Firma Laster rückwärts auf mein Benz

2. Nachbar schlägt seine Türe gegen meine Fahrertüre

3. ein BMW hat das Garten-Grundstück meiner Eltern besucht ( da in einer Kurve, schon 4 mal passiert)

4. Mutter-Fahrzeug von links geschnitten

5. Auffahrunfall von hinten an der Ampel (beim Sohn)

6. Kieslaster vor mir verliert viele kleine Steinchen...wurde teuer..

7. Laster in der City meinen rechten Außenspiegel mitgenommen

alles ohne Anwalt, und ich war sehr zufrieden mit der jeweiligen Abrechnung

Manni

paddy
28.06.2011, 21:26
... alles ohne Anwalt, und ich war sehr zufrieden mit der jeweiligen Abrechnung...
Vielleicht wärste mit Anwalt im ein oder anderen Fall noch zufriedender gewesen. Manche gengerischen Versicherungen beispielsweise vergessen gerne mal den unfallbedingten Wertverlust (http://de.wikipedia.org/wiki/Minderwert#Merkantiler_Minderwert) zu ersetzen...

Passion
28.06.2011, 21:32
Interessant, danke Paddy. Noch nie was davon gehört...

jagdriver
28.06.2011, 21:35
Hatte vor kurzem auch Feindberührung - geh zum Anwalt!;)

Mein TÜV Gutachter hatte einen Schaden von 3,4 k diagnostisiert,
die gegnerische Versicherung machte vom Schreibtisch ein
Gegengutachten über eine Schadenshöhe von 2,8 k.

So wurde bei mir der Punkt Stoßstangenträger müssen getauscht werden,
die gegn. Versicherung daraus - Stoßstangenträger können zurecht gebogen werden!!!

Volle Schadenshöhe mit Hilfe vom TÜV-Gutachter und guten Anwalt jetzt bekommen.

Gruß
Robby

triamarc49
29.06.2011, 00:12
Vielleicht wärste mit Anwalt im ein oder anderen Fall noch zufriedender gewesen. Manche gengerischen Versicherungen beispielsweise vergessen gerne mal den unfallbedingten Wertverlust (http://de.wikipedia.org/wiki/Minderwert#Merkantiler_Minderwert) zu ersetzen...
ne ne Paddy, ich kenne mich da schon aus..was alles machbar ist..(soll jetzt aber nicht überheblich klingen) sonst würde ich mir natürlich einen Anwalt nehmen. Ich suche mir immer bei der gegnerischen Versicherung den zuständigen Sachbearbeiter raus..und wenn man hier den richtigen Ton trifft, und nicht wie oft üblich nur mit Druck arbeitet, erreicht man oft viel mehr.


Interessant, danke Paddy. Noch nie was davon gehört...
;)

Manni

ehemaliges mitglied
29.06.2011, 09:52
Als RA folgender dringender Rat:

1. geeigneten RA einschalten, am besten FA für Verkehrsrecht, der soll sich um alles kümmern und erhält sein Geld von der gegnerischen HP

2. unbedingt eigenen SV beauftragen, ansonsten ist z.B. eine Position wie Wertverlust oder ggf. Nutzungsausfallentschädigung überhaupt nicht errechenbar und bleibt vor allem bei einer zugunsten einer Werkstatt erfolgten Abtretungserklärung asussen vor.

eos
29.06.2011, 10:02
bei klarem Fall, von der Polizei bestätigt????
...

Die Polizei bestätigt i.d.R. gar nichts. Die Polizei nimmt den Unfall auf, die Polizei entscheidet nicht wer Schuld hat!

Es gibt Fälle, in denen die Lage sehr transparent ist und z.B. eine vom Unfallverursacher akzeptierte Ordnungswidrigkeit einem indirekten Schuldeingeständnis gleich kommt, es gibt aber viele Fälle, in denen erst alles sonnenklar aussieht und nach Aufnahme des Unfalls der Verursacher zum Anwalt dackelt und dann dreht sich alles nochmal komplett. Ich denke es liegt im eigenen Ermessen, wie man vorgeht, ich halte den Tip mit dem Anwalt für richtig. Übrigens, die Verkehrsrechtschutzversicherung des ADAC ist ohne Selbstbeteiligung.

triamarc49
29.06.2011, 10:11
bei der Abtretungserklärung geht es doch nur um die Kosten welche die Werkstatt direkt mit der Gegner-Versicherung abrechnet

Wertverlust und Nutzungsausfallentschädigung habe ich trotzdem mit der Versicherung ausgehandelt und abgerechnet

Manni

paddy
29.06.2011, 10:27
... Wertverlust und Nutzungsausfallentschädigung habe ich trotzdem mit der Versicherung ausgehandelt und abgerechnet...
Auf welcher Grundlage hast du den Wertverlust ermittelt?

Ingo.L
29.06.2011, 10:52
Die Polizei bestätigt i.d.R. gar nichts. Die Polizei nimmt den Unfall auf, die Polizei entscheidet nicht wer Schuld hat!

Es gibt Fälle, in denen die Lage sehr transparent ist .......

Transparent ist gar nix !!

Ein Ex Kollege will abends mit seiner Frau noch wegfahren. Er steigt in sein Auto. Als
er die Türe zumachen will, rauscht ihm einer in die Türe. Die Polizei wird gerufen. Der
Unfallverursacher ist 71 und hat 2,4 Promille.

Am nächsten Tag meldet sich der Unfallverursacher, erkennt nochmal seine Schuld
zu 100% an und bietet an den Schaden ohne Versicherung aus eigener Tasche zu
zahlen. Nach dem der Gutachter den Schaden geschätzt hat, ist dieser aber höher
als vom Unfallverusacher angenommen, also wird doch über die Versicherung
abgerechnet.

Klarer Fall ??????

:rofl:

Denkste.

Nach ein paar Monaten stellt sich raus die Werkstatt immer noch nicht das komplette
Geld erhalten hat. Auch wartet mein Ex Kollege nach wie vor auf einen Teil der
Wertminderung und des Nutzungsausfalls.

Anruf bei der gegnerischen Versicherung.

Versicherung: Schuldfrage zweifelhaft.

Ex Kollege: Wie jetzt, der ist mir besoffen in den Wagen gefahren, als ich einsteigen wollte.

Versicherung: Sagt wer ?

Ex Kollege: Ich und die Polizei. Die haben ja ne Blutprobe genommen.

Versicherung: Ja, das ist mit der Blutprobe ist klar. Aber wer kann bezeugen, dass sie
ein- und nicht ausgesteigen wollten ?

Ex Kollege: BITTE ?????

Versicherung: Wir vermuten, dass sie beim Aussteigen nicht nach hinten geschaut
haben und eine Teilschuld haben.

Ende vom Lied:

Unfallverusacher kann sich vor Gericht nicht mehr an den Unfallhergang erinnern, da er ja blau war. Es lässt sich nicht zeifelsfrei klären, ob mein Ex Kollege ein oder ausgestiegen ist, da nach fast 1,5 Jahren kein weiterer, unbeteidigter Zeuge mehr zu ermitteln ist. 20% Teilschuld. Tolle Wurst :gut:


Meine Fazit: Von Anfang an mit Anwalt, egal wie klar die Sache zu Anfang scheint. Keine Versicherung rückt freiwillig Geld raus.
Auch wenn beide bei der selben Versicherung sind. Die stufen lieber 2 Leute hoch.

Butch
29.06.2011, 11:12
Das ist natürlich sehr bitter.
Aber ich frage mich da natürlich, was ein Anwalt da hätte verhindern können.
Als Instanzen der "einzigen Wahrheit" taugen die ja eigentlich auch nicht, und
mir sind durchaus "Fälle" bekannt, wo sich die Anwälte auch nicht gerade um die
Aufklärung der Streitfrage zerrissen haben...

ehemaliges mitglied
29.06.2011, 11:13
Auf welcher Grundlage hast du den Wertverlust ermittelt?

Die Frage habe ich mir auch grad gestellt....ein juristischer Laie hat nämlich von Faktoren wie Wertverlust beim Kfz durch Unfall in der Regel Null Ahnung. Aber klar, es gibt immer welche, die im Leben alles wissen und nie einen Anwalt brauchen. Die Geschichte höre ich, seit ich RA bin. Also bald 20 Jahre.

Butch
29.06.2011, 11:30
Ich will nur noch klarstellen: Das Einschalten eines FA ist natürlich eine
gute Empfehlung, insbesondere wenn es um die Wahrung der Ansprüche
und die Anwendung (formal-)juristischer Verfahrensnormen angeht.

Aber allzu euphorisch, was die Wahrheitsfindung und die Verfechtung von
Gerechtigkeit angeht, wäre ich dann doch nicht...

triamarc49
29.06.2011, 13:04
ich hole mir da eigene Infos rein, über einen mir bekannten Gutachter und über einen Freund aus der Versicherungsbranche, falls notwendig..;)

dann mache ich der Versicherung ein leicht überhöhtes "Angebot" und wir treffen an einem Punkt, mit dem ich dann auch zufrieden bin

Grobrechnung: Fahrzeug 2-4 und unter 50.000 km ca. 10% von der Schadenssumme

mein letzter Fall: SLK Schadenssumme war ca. 9.800 Euro mein Forderung lag bei 1.600 bekommen habe ich 1.200

passt, es gab ja noch paar andere Kleingkeiten dazu..

Manni

triamarc49
29.06.2011, 13:10
Die Frage habe ich mir auch grad gestellt....ein juristischer Laie hat nämlich von Faktoren wie Wertverlust beim Kfz durch Unfall in der Regel Null Ahnung. Aber klar, es gibt immer welche, die im Leben alles wissen und nie einen Anwalt brauchen. Die Geschichte höre ich, seit ich RA bin. Also bald 20 Jahre.

es geht hier nur um KFZ-Schäden

und es gibt durchaus auch schlechte Erfahrungen mit Anwälten

Manni

paddy
29.06.2011, 13:35
ich hole mir da eigene Infos rein, über einen mir bekannten Gutachter ...
Und der schaut sich das Fahrzeug dann an?

eos
29.06.2011, 13:43
OK, wenn man ein Checker wie Manni ist, braucht bei sowas sicherlich keine Hilfe. Leute, die hier nach dem Vorgehen fragen, brauchen sie.

triamarc49
29.06.2011, 13:53
er fragte auch nach praktischen Erfahrungen, oder?

und der Thread hat sich nun mal so entwickelt, kann passieren, oder?

schade immer diese Tonverschärfung



Hat jemand praktische Erfahrungen damit?

Manni

löwenzahn
29.06.2011, 14:31
Fällt mir gerade dazu etwas Unglaubliches, aus einer Fernsehreportage ein:

Ein Schaden an einem Fahrzeug wird durch eine Versicherung bezahlt. Dies kann auch bei einem Vorbesitzer geschehen sein. Muß nicht repariert worden sein. Da evtl. Kleinschaden muß dieser auch nicht im Kaufvertrag dokumentiert worden sein. Ihr als Zweiteigentümer habt keine Ahnung vom regulierten Vorschaden....

Ok, am Fahrzeug entsteht ein neuer Schaden.

Versicherung schreibt den Fahrzeughalter an und der kreuzt auf dem Fragebogen "Kein Vorschaden" an.

Erschreckendes Ergebnis: Die Versicherung lehnt eine Regulierung des Schadens ab. Begründung: Falsche Angaben des Versicherungsnehmers, evtl. sogar Versicherungsbetrug.

Völlig egal schien, ob der Vorschaden bekannt war, fachgerecht repariert wurde, etc..

Diese Fälle sollen sich in letzter Zeit gehäuft haben.

Michael

bkv
29.06.2011, 14:38
er fragte auch nach praktischen Erfahrungen, oder?

und der Thread hat sich nun mal so entwickelt, kann passieren, oder?

schade immer diese Tonverschärfung



Manni

Leider muss ich mich hierzu auch mal äußern:
nachdem dann alle Infos eingeholt wurden, alles selbstständig mit der Versicherung abgerechnet wurde, gibt´s auf einmal Streit über z.B. die Höhe des Nutzungsausfalls oder Anzahl der Tage, die ersetzt werden sollen. Gegenstandswert € 100-€ 300,-.
Das soll dann gefälligst der RA mit absolutem Höchsteinsatz für eine Vergütungsnote von rund € 60,- regeln, mit ausgiebigem Mandantengespräch und vielen Schreiben an die gegnerische Versicherung. Und wehe, der Anwalt weigert sich.
Um es einmal anders auszudrücken: wenn Du Zahnschmerzen hast, gehst Du zu deinem befreundetem Zahnarzt, lässt dir sagen, was zu machen ist, und führst die Behandlung dann selber aus? Oder gibst Du dich beim Fachmann in Behandlung?

paddy
29.06.2011, 14:38
Ach Mann(i). Sei ned immer so empfindlich. Mittlerweile kennst du die Leute und ihre Schreibe auch.

Wer solche heißen Infos abgibt, mit denen er (vermeintlich) immer gut gefahren ist, braucht sich über entsprechendes Feedback nicht zu wundern.

Es gibt in jeder Brangsche Leute, die glauben irgendwelche speziellen Dinge ohne Fachmann abwickeln zu können und dabei Geld zu sparen.

Dass sie anders wahrscheinlich besser gefahren wären, werden sie nie erfahren, weil ihnen der Vergleich fehlt.

Und ein Gutacher, der per Ferndiagnose Wertverluste beurteilt ist sicher alles andere als erste Wahl.

@Michael :gut:

NeyBerti
29.06.2011, 14:55
Fällt mir gerade dazu etwas Unglaubliches, aus einer Fernsehreportage ein:

Ein Schaden an einem Fahrzeug wird durch eine Versicherung bezahlt. Dies kann auch bei einem Vorbesitzer geschehen sein. Muß nicht repariert worden sein. Da evtl. Kleinschaden muß dieser auch nicht im Kaufvertrag dokumentiert worden sein. Ihr als Zweiteigentümer habt keine Ahnung vom regulierten Vorschaden....

Ok, am Fahrzeug entsteht ein neuer Schaden.

Versicherung schreibt den Fahrzeughalter an und der kreuzt auf dem Fragebogen "Kein Vorschaden" an.

Erschreckendes Ergebnis: Die Versicherung lehnt eine Regulierung des Schadens ab. Begründung: Falsche Angaben des Versicherungsnehmers, evtl. sogar Versicherungsbetrug.

Völlig egal schien, ob der Vorschaden bekannt war, fachgerecht repariert wurde, etc..

Diese Fälle sollen sich in letzter Zeit gehäuft haben.

Michael

Das lief am 21. Juni bei Frontal21 im ZDF...

http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/0,1872,1001633_idDispatch:10687728,00.html

...ich traue Versicherungen ja ´ne Menge zu... aber das hat selbst mich überrascht...

Wer wissen will, was die Versicherung von einem und/oder dem dazugehörigen Auto schon so alles in den Unterlagen hat... hier der Link für den Antrag zur Selbstauskunft...

http://www.informa-irfp.de/de/onlineservice/selbstbeauskunftung/index.html

Gruß, Berti

triamarc49
29.06.2011, 15:22
Ach Mann(i). Sei ned immer so empfindlich. Mittlerweile kennst du die Leute und ihre Schreibe auch.

Wer solche heißen Infos abgibt, mit denen er (vermeintlich) immer gut gefahren ist, braucht sich über entsprechendes Feedback nicht zu wundern.

Es gibt in jeder Brangsche Leute, die glauben irgendwelche speziellen Dinge ohne Fachmann abwickeln zu können und dabei Geld zu sparen.

Dass sie anders wahrscheinlich besser gefahren wären, werden sie nie erfahren, weil ihnen der Vergleich fehlt.

Und ein Gutacher, der per Ferndiagnose Wertverluste beurteilt ist sicher alles andere als erste Wahl.

@Michael :gut:
ja, das mit dem Schatten..

nur noch eins, wo liest du bei mir die Info mit der FERN-Diagnose? eher doch ne Annahme von Dir?

ich gab dir keine Antwort auf deine Frage

Manni

triamarc49
29.06.2011, 15:32
Leider muss ich mich hierzu auch mal äußern:
nachdem dann alle Infos eingeholt wurden, alles selbstständig mit der Versicherung abgerechnet wurde, gibt´s auf einmal Streit über z.B. die Höhe des Nutzungsausfalls oder Anzahl der Tage, die ersetzt werden sollen. Gegenstandswert € 100-€ 300,-.
?wüßte nicht warum es da Streit geben sollte

über die Höhe des Nutzungsausfalls gibts klare Tabellen/ Modell mit nur minimalen Differenzen
Anzahl der Tage ist auch klar, solange das Fahrzeug in der Werkstatt steht

es muss nicht immer ein Streit geben, man kann miteinander reden

Manni

eos
29.06.2011, 16:04
...
schade immer diese Tonverschärfung
...

Och bitte Manni, war was falsch an meiner Aussage?
Wenn jemand so sattelfest in solchen Dingen ist wie Du es zu sein scheinst, und der Meinung ist eindeutige Fälle zu erkennen, dann braucht man eben keine weitere Hilfe. Wer im Zweifel ist und keine Erfahrung hat, wie anscheinend der TS, der sollte sich doch nach Hilfe umsehen, damit er am Ende nicht über 's Ohr gehauen wird. Das hast Du ja im Prinzip auch genau so geschrieben. Das war nur ein Fazit von mir.

RAMichel
29.06.2011, 16:43
Bedenkt immer, dass die Sachbearbeiter der Haftpflichtversicherung nur eine klare Vorgabe haben: Geld einsparen wo es nur geht. Und das versuchen die konsequent. Sicherlich kann man auch Glück haben und an einen netten Sachbearbeiter kommen. Man kann auch entgeltfrei bzw. ohne Kostenerstattung seinen Unfall selbst regulieren Aber bevor ich mir stundenlange Telefonate, Laufereien, Internetrecherchen etc. antue, würde ich jedem raten, lieber zum Anwalt zu gehen.

Vanessa
29.06.2011, 16:44
So isses, aber die Schwaben haben ja einen Hang zum Sparen.

Passion
29.06.2011, 17:04
Also mal für die blinden wie mich zum mitschreiben.

Habe nämlich bis auf Bauprozesse auch noch nie den anwaltlichen weg beschritten.

Einer fährt dir in den Heckdeckel.

Wer zahlt denn dann den Anwalt? Oder machts der umsonst weil ich hier Mitglied bin?

Kümmert sich der dann um alles (!) oder wie ist das Verfahren.

Danke - ein Ahnungsloser.

triamarc49
29.06.2011, 17:24
So isses, aber die Schwaben haben ja einen Hang zum Sparen.
keine Angst Michi, der Bahnhof kommt doch

noch ne Frage, was spare ich?

der Gegner zahlt doch alles (zur Not auch den Anwalt:bgdev:)

Manni

triamarc49
29.06.2011, 17:27
Bedenkt immer, dass die Sachbearbeiter der Haftpflichtversicherung nur eine klare Vorgabe haben: Geld einsparen wo es nur geht. Und das versuchen die konsequent. Sicherlich kann man auch Glück haben und an einen netten Sachbearbeiter kommen. Man kann auch entgeltfrei bzw. ohne Kostenerstattung seinen Unfall selbst regulieren Aber bevor ich mir stundenlange Telefonate, Laufereien, Internetrecherchen etc. antue, würde ich jedem raten, lieber zum Anwalt zu gehen.
pardon Thomas,

stelle einen Befangenheitsantrag

Manni

RAMichel
29.06.2011, 17:35
Befangen? Ich? Har har har. Fast jeden Tag sitzen in meiner Kanzlei die Internetwissen-Experten und erzählen mir großspurig, was sie in ihrer Unfallsache in stundenlanger Fitzelarbeit (Internetrecherche, Telefonate, Werkstatt nerven, Halbwissen akkumulieren...) bei erhöhtem Puls alles gemacht haben. Nun wissen sie aber nicht mehr weiter und kommen mit dem ausgelutschten Fall und in voller Anspruchshaltung zu mir. Ich soll mich dann für kleinstes Geld mit den Fehlern in der Sachbearbeitung beschäftigen und den restlichen Schadensbetrag realisieren. Das lehne ich dankend ab. Wie wohl fast alle meiner Kollegen. Das können die selbsternannten Experten nie verstehen. :supercool::D:dr:

Ingo.L
29.06.2011, 17:39
Also mal für die blinden wie mich zum mitschreiben.

Habe nämlich bis auf Bauprozesse auch noch nie den anwaltlichen weg beschritten.

Einer fährt dir in den Heckdeckel.

Wer zahlt denn dann den Anwalt? Oder machts der umsonst weil ich hier Mitglied bin?

Kümmert sich der dann um alles (!) oder wie ist das Verfahren.

Danke - ein Ahnungsloser.


http://www.finanztip.de/recht/verkehr/a-361.htm

EDIT: Ne Rechtsschutzversicherung ist natürlich auch nicht hinderlich ;)

paddy
29.06.2011, 17:55
... noch ne Frage, was spare ich?...
Du sparst nichts, bei dir spart die gegnerische Versicherung. :D

Ansonsten könnte man theoretisch um die 100,-- € Jahresbeitrag für den Verkehrsrechtsschutz sparen.

Wie man also sieht lohnt es sich gewaltig, sich selbst mit der Schadensabwicklung zu beschäftigen... ;)

triamarc49
29.06.2011, 18:15
Du sparst nichts, bei dir spart die gegnerische Versicherung. :D

;)
sicher?

oder wieder nur ne Annahme?

aber lass uns zu Wimbledon gehen, da braucht man keine Anwälte

Manni

Mawal
29.06.2011, 18:57
und jetzt alle



http://www.youtube.com/watch?v=GvD8Y6gr9lk


Ipad link (http://www.youtube.com/watch?v=GvD8Y6gr9lk)

Ingo.L
29.06.2011, 18:58
Es geht ums Recht haben. Und jetzt gibt jeder dem anderen sein Förmchen zurück und gut ists :D

bkv
29.06.2011, 19:53
Befangen? Ich? Har har har. Fast jeden Tag sitzen in meiner Kanzlei die Internetwissen-Experten und erzählen mir großspurig, was sie in ihrer Unfallsache in stundenlanger Fitzelarbeit (Internetrecherche, Telefonate, Werkstatt nerven, Halbwissen akkumulieren...) bei erhöhtem Puls alles gemacht haben. Nun wissen sie aber nicht mehr weiter und kommen mit dem ausgelutschten Fall und in voller Anspruchshaltung zu mir. Ich soll mich dann für kleinstes Geld mit den Fehlern in der Sachbearbeitung beschäftigen und den restlichen Schadensbetrag realisieren. Das lehne ich dankend ab. Wie wohl fast alle meiner Kollegen. Das können die selbsternannten Experten nie verstehen. :supercool::D:dr:

jo, genau so ist es; das ist übrigens nicht nur im Verkehrsrecht so.

Aber, nun sei Friede:)

ehemaliges mitglied
29.06.2011, 20:18
Herrlich, wie ein an sich ganz harmloser Thread durch Rechthaberei, Besserwisseri und gegenseitiges Förmchen-Geklaue im Laufe eines einzigen Tages eskalieren kann.

Ich kann da über die selbsternannten Experten für alles und jedes nur noch den Kopf schütteln. Gott sei Dank kommen solche Kandidaten nicht mehr zu mir, um den anwaltlichen Kehrauf veranstalten zu lassen.

bkv
29.06.2011, 21:52
:D:D:D:D:Dbald können wir hier eine "Anwalts-Fraktion" bilden:D:D:D:D:D

ferryporsche356
29.06.2011, 23:30
Jungs,

wenn ich ne Runde Sprossen schmeiße: haben sich dann alle wieder lieb?

Ja?

Freut mich. :dr:

triamarc49
30.06.2011, 01:37
Charly, bin echt überrascht, dachte da kommt bestimmt auch noch ein Hammer von dir, aber mit der kleinen Sprossen-Spitze kann ich umgehen
ich wollte hier eigentlich nicht mehr schreiben, solange dieser Post noch hier drin steht, für mich geht er eindeutig zu weit, es gibt auch im Netz Grenzen


Eieiei, keine halbnackten Männerkörper im Netz, an denen du dich abreagieren kannst? :rolleyes:

bevor jetzt noch mehr auf diesen Zug aufspringen, der gerade nur in eine Richtung (leider) fährt.


Herrlich, wie ein an sich ganz harmloser Thread durch Rechthaberei, Besserwisseri und gegenseitiges Förmchen-Geklaue im Laufe eines einzigen Tages eskalieren kann.

Ich kann da über die selbsternannten Experten für alles und jedes nur noch den Kopf schütteln. Gott sei Dank kommen solche Kandidaten nicht mehr zu mir, um den anwaltlichen Kehrauf veranstalten zu lassen.

wo liest du, dass ich mich als Experte ausgebe? ich kenne mich in Verkehrsrecht fast überhaupt nicht aus.

ich erledige einfach meine Schäden in meiner mir eigenen Form, natürlich kann sich wirklich jeder einen Anwalt nehmen, was ja bestimmt zu 97% passiert

man lese meinen ersten Post zu diesem Thema hier



wenn der Fall klar ist, und du es reaparieren lässt, gibst du deiner Werkstatt eine Abtretungserklärung, die rechnen das dann direkt mit der gegnerischen Versicherung ab

während der Reparaturzeit hast du Anspruch auf einen Leihwagen, im Level von deinem Fahrzeug, oder du leihst keinen aus, dann kannst du eine Pauschale beanspruchen pro/Tag ist nach Liste festgelegt

lässt du den Schaden nicht machen, kannst du nach Kostenvoranschlag (vom Gutachter bestätigt) abrechnen abzüglich MwSt.

bei einem eindeutigen Fall brauchst du meiner Meinung nach, keinen Anwalt
Manni

Waren die zwei letzten Worte der Auslöser? kommt mir fast so vor

im Fortlauf des Threads antwortete ich großteils immer nur auf Fragen die gestellt wurden.

ich erklärte mein System damit umzugehen

wenn hier Vorwürfe kommen, ich würde mich für alles im Netz schlau machen, sind die leider falsch, hier schaue ich vielleicht nach irgendwelchen Tabellen, wenns um eine Bewertung geht

Ich mache das ganze schon seit ca. 35 Jahren. Dem letzten Anwalt dem ich gegenüber saß, der war von meinem damals zukünftigen Schwiegervater bestellt, es ging glaube ich, um einen Ehevertrag (Er hatte Angst um sein Erbe;))

es macht hier vielleicht den Eindruck, ich hätte was gegen Anwälte?? natürlich nicht, ich versuche nur ohne sie in meinem Leben auszukommen. Ich bin zwar ein ganz schlechter Schreiber, aber reden kann ich, kann ja auch ne Macht sein (kleiner Scherz!)

es gab für mich einen Grund für den anderen Stil: hatte als Tennistrainer einen Schüler, ein sehr extremer Mensch, der buchte ein halbes Jahr im Vorfeld, Geld war unendlich da, bis er plötzlich auf den Manni keine Lust mehr hatte und es kam nur ein kurzes Tschüß, aber es waren Plätze/ Reisen schon gebucht. Kurzes Gespräch: hallo junger Mann so geht das nicht..

ein hin und her, er bot mir am Ende 1.000 DM an, ich könnte es mir paar Tage überlegen.
zufällig unterichtete ich auch den Senior-Partner einen gr. Kanzlei in Stuttg.
ich sagte zu ihm: Herr Dr. S..mit 1000 DM kann man doch ganz zufrieden sein oder?
(hier ganz wichtig! es war kein Termin in seiner Kanzlei, es passierte beim Bälle einsammeln, er kannte mich schon seit fast 15 Jahren)

was jetzt kommt könnt ihr euch denken

WIR müssen selbstverständlich klagen, lass ihn bluten (pardon, er benützte dieses Wort) es ist eine klare eindeutige Sache, ER hat keine Chance!

ich mach es kurz, es ging ans Amtsgericht -verloren- danach eine Instanz höher-wieder verloren-

Kosten mit allem drum und dran, meine ca. 2.600-2.800 DM

das war mein persönlicher Wendepunkt, ich sagte mir, das passiert dir nie wieder

alle Verkehrs-Schäden, alle Versicherungsfälle auf anderen Gebieten, löste ich dann in der mir eigenen Art.

ob ich über die Jahre da viel besser o. schlechter gefahren bin, wer weiß das schon

aber ich schlafe einfach ruhiger ;) das zählt

ich meine natürlich, das ich verdammt clever bin (Zwinker, Zwinker..!!)

aber eins kann man mir nicht abstreiten, man (Manni) bekommt Erfahrung über die Jahre, und lernt man nicht auch daraus? ich meine schon.

einen Vorteil im realen Leben hat es auch, so arg schlimm finde ich es gar nicht, wenn mich mal einer streift...wenn ich da oft sehe wie da manche ausrasten..ich bin da völlig entspannt, trotz Schwabe und sei heiligs Blächle

Paddy noch eins: ich empfinde meine im Vorfeld geschrieben Infos nicht als HEIß wie du es bezeichnet hast, für mich ist es normal

lass mich zum Ende noch mal frech werden, dann schlafe ich besser:


merkantiler Minderwert ist für mich absolut kein Fremdwort, einfach nur Alltag

Gute Nacht

und am Samstag hole ich mir meine Maple.... so lässt es sich leben
Manfred ;)

ehemaliges mitglied
30.06.2011, 08:24
Manni, dass du durch irgendeine negative anwaltliche Begegnung in deinem früheren Leben traumatisiert bist, habe ich von Beginn an bereits vermutet. Durch dein letztes Post hat sich das in meinen Augen bestätigt. Mach doch einfach deine eigenen Sachen ohne Anwalt, intelligent genug scheinst du dafür zu sein, damit sich das Trauma nicht noch mal wiederholt, aber berate andere, die nicht so clever sind, nicht dahingehend, selbst zunächst "eindeutige und klare" Verkehrsunfälle ohne Anwalt abzuwickeln. Die Erfahrung vieler hier zeigt doch, dass eine solche Vorgehensweise selbst bei diesen "klaren" Fällen ganz oder teilweise enorm in die Hose gehen kann.

Und wie einer meiner Vorposter schon schrieb: kein RA hat Lust, bei einem restlichen, noch offenen Schaden von ein paar Hundert Euro eine endlose, streitige Korrespondenz mit der versicherung zu führen, um dann am Ende vielleicht 50 oder 100 Euro abrechnen zu dürfen. Gönn uns armen Rechtsanwälten doch auch einmal bei einem klaren, unstreitigen Unfall unsere ohnehin viel zu geringen Gebühren. Wir müssen uns doch auch ab und zu eine Rolex kaufen können, um hier im Forum - neben dir - weiter mitspielen zu dürfen. ;)

triamarc49
30.06.2011, 08:47
dabei würde doch Eine reichen...

Tom ich glaube bin da ein Exot, klar ich gönne euch allen Reichtum dieser Welt

das Ihr Euch mit so kleinen Beträgen rumärgern müsst..natürlich ärgerlich, war mir nicht bewußt, werd dann natürlich gern vorsichtiger sein

Tom, aber gleich traumatisiert 8o starker Tobak ;)

Manni

fiumagyar
30.06.2011, 08:55
Gönn uns armen Rechtsanwälten doch auch einmal bei einem klaren, unstreitigen Unfall unsere ohnehin viel zu geringen Gebühren. Da habe ich persönlich im Moment eine andere Auffassung Wir müssen uns doch auch ab und zu eine Rolex kaufen können, um hier im Forum - neben dir - weiter mitspielen zu dürfen. ;) Ich gönne es Euch

:dr:

ehemaliges mitglied
30.06.2011, 09:44
Auch traumatisiert ???????????

fiumagyar
30.06.2011, 10:34
Nööö, überhaupt nicht :gut:

Bevor ich mich rumärgere , bezahle ich lieber Jemanden der sich auskennt, das entspannt :flauschi:

ehemaliges mitglied
30.06.2011, 10:38
Gute Meinung...... :gut: