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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unversicherter Brief verschwunden; Käufer verlangt Rückerstattung Porto + Kaufpreis



ox-vorm-berg
21.02.2011, 00:16
Ich bin momentan in eine eher kleinliche Angelegenheit verwickelt, in der es vom Betrag (8€) her eher ums Prinzip geht.

Folgendes ist passiert: Privatverkauf meinerseits. Hingwiesen wurde von mir auf pers. Übergabe, Versand als Paket (teuer), Versand als unversicherter Brief (billig). Genau diese unversicherte Briefsendung wurde es dann; Brief aufgegeben (leider ohne Bestätigung/Rechnung), 2 Wochen gewartet und plötzlich meldet sich der Käufer wieder. Bis jetzt sei nichts gekommen (nachprüfen kann ich das natürlich nicht, bin ja nicht der Briefträger ;)) und er will sein Geld inkl. Porto wieder.

MMn. kann ich nichts dafür, dass unversicherte Briefe verschwinden. Dumm nur, dass ich keine vorweisbare Bestätigung habe, was natürlich für den Käufer den Anschein erweckt ich hätte nichts geschickt. Andererseits weiß ich natürlich nicht, ob der Brief nicht tatsächlich angekommen ist und sich der Käufer über die Ware und sein Geld freut.

Best Practice in so einem Fall?

Danke schonmal an jeden, der sich Zeit nimmt eine Antwort zu formulieren.

olbenbenot
21.02.2011, 00:18
Bei Privatverkäufen (nicht gewerblich) übernimmt, so weit ich weiss, der Käufer das Versandrisiko.
Also er pech, du Glück gehabt.

Donluigi
21.02.2011, 05:52
Wenn er die Wahl hatte, bist du aus dem Schneider. Als Privatverkäufer sowieso. Bei Privatverkäufen geht das Risiko beim Versand auf den Käufer.

Abgesehen davon: was will er denn tun? Mehr als ne negative Bewertung für dich ist nicht drin. Damit kann man leben.

madmax1982
21.02.2011, 07:00
Ich hätte keinen Bock auf Stress wegen weniger als 10€. Würde ihm die Kohle zurückschicken und für die Zukunft nur noch versicherten Versand anbieten.

DS-XELOR
21.02.2011, 07:40
Würde ihm die rechtlich Lage erkären und ihm ausnahmsweise Halbe/Halbe bei den Kosten anbieten. Das nächste mal nur noch versichert versenden.

Insoman
21.02.2011, 07:43
§ 447 BGB
Gefahrübergang beim Versendungskauf.(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.






Das Problem wird im Zweifelsfall nur sein, dass Du die Einlieferung beim Frachtführer nicht wirst belegen können, es sei denn, Du hattest einen Zeugen dabei

Donluigi
21.02.2011, 07:55
Nix da mit Kohle zurück!! Sorry, aber damit bestätigt man diese Schmierlappen nur. Wer sich bewußt für den billigen Versand entscheidet, muß mit dem Risiko leben, oder habt ihr schon mal von nem Versicherer gehört, der aus Kulanz nen Vollkasko-Schaden begleicht, obwohl nur Haftpflicht bestand? Solche Ebay-Kandidaten machen das am Tag 20 mal, in der Hoffnung, irgendwo einen wohlmeinenden Deppen zu finden, der aus Angst vor ner schlechten Bewertung oder aus falsch verstandenem Kulanzdenken Kohle rüberschickt. Mal ehrlich: wieviele Briefsendungen kommen denn tatsächlich nicht an? Natürlich hat der das bekommen.

Nächstes mal in dem Fall halt Einschreiben anbieten.

Und an die Herrschaften, die ganz gern mal einfach so nen Zehner rausschicken: ich nehm die immer gern.

docpassau
21.02.2011, 08:28
Ich hatte diesen Fall auch mal, dass mich ein französischer Empfänger um Rückforderung "gebeten" hat, obwohl ich die Zustellung durch DHL nachweisen konnte. Seitdem weiss ich wie wichtig die Einlieferungsbelege sind.

Beim Brief ists halt schwierig nachzuweisen, ich würde in so einem Fall (in Zukunft) eben auch zumindest den Brief direkt abgeben und den Beleg aufbewahren.

Und keine Rückzahlung machen...

Clapton
21.02.2011, 09:20
Das nächste Mal einen Kassenbon geben lassen und aufheben. Ist vielleicht besser als nichts.

eos
21.02.2011, 09:24
Ich würde nicht zurück zahlen und auf die Wahl der Versandart verweisen. Es ist ja eindeutig, wer sich hier mit welchen Konsequenzen wofür entschieden hat.

Um solchen Dingen aus dem Weg zu gehen, verschicke ich nur noch mit "Empfangsnachweis", also DHL-Valuepack bei Uhren, DHL-Paket bei größeren Dingen oder Einschreiben, bei allem was in einen Brief past. Gibt dann natürlich trotzdem ein paar Diplomlogistiker, die auf das 20 Cent billigere Hermes Päckchen verweisen oder Versender XY kennen, der es noch billiger macht, aber die lasse ich gepflegt abperlen, denn ich habe weder Hermes, noch XY bei mir in der Nähe.

ox-vorm-berg
21.02.2011, 09:40
Erstmal danke für die vielen Antworten. Werde mich aber auf keinen Stress einlassen, die 8€ rücküberweisen (Rechtsbelehrung per mail inkl.) und in Zukunft nur noch eingeschrieben/versichert versenden bzw. solche kleinen Dinge in Zukunft im Bekannten/Freundeskreis verschenken. Da weiß ich wenigstens wem ich eine Freude damit mache und erspare mir solche unnötigen Diskussionen.

Nochmals danke. :gut:

ManInTheMirror
21.02.2011, 09:44
War ein Privatkauf. Ich würde in diesem Fall KEIN Geld erstatten, er hatte die Möglichkeit den versicherten Versand zu wählen. (Du bist rechtlich auch nicht dazu verpflichtet)

Viele nutzen dies leider aus und kassieren so doppelt ab. Sehr beliebt bei Einkäufen über ebay im Zusammenhang mit Paypal und unversicherten Versand.

jagdriver
21.02.2011, 10:15
Ich würde keinen Cent bezahlen.

Ich würde auch mal tippen, das der Brief angekommen ist.
Die Post ist duchaus zuverlässig!

Gruß
Robby

Mawal
21.02.2011, 13:12
Ich sass mal in einem Strassencafė, draussen tolles Wetter, toller Tag, dann kam dieser Strassenmusikant, direkt vor meiner Nase, schreckliche Musik und spielen konnte er auch nicht. Ein nettes Gespräch, 10 € wechselten den Besitzer und der Typ war weg und der Tag war wieder mein Freund.

Lange Rede kurzer Sinn: Recht haben ist uncool, wenn man sich trotzdem ärgert.

buchfuchs1
21.02.2011, 13:17
Wahre Worte.

ehemaliges mitglied
21.02.2011, 14:53
Ulrich, so sehe ich das auch. Recht haben ist uncool solange man sich doch ärgert... Und mir wäre es auch 10 Euro wert, keinen Ärger zu haben.

Ebby
21.02.2011, 15:15
Das nächste Mal einen Kassenbon geben lassen und aufheben. Ist vielleicht besser als nichts.

Kassenbon bei einem normalen Brief :grb: was soll denn da bitte draufstehen?

Rechtlich wurde schon gesagt, bist du nicht verpflichtet, dem Käufer das Geld zu erstatten - Ausnahme, wenn er per PayPal bezahlt hat und den Käuferschutz nutzt. Dann bist du (trotz der "normalerweise" eindeutigen Rechtslage) verpflichtet, den Versand nachzuweisen. Was beim normalen Brief definitiv nicht geht.

Für die Zukunft würde ich in der Artikelbeschreibung explizit darauf hinweisen, dass bei unversichertem Versand das Transportrisiko beim Käufer liegt. (Das geht nur bei privatem Verkauf - Gewerbliche Angebote riskieren hiermit eine Abmahnung!)

Rückerstattung oder nicht kannst nur du für dich entscheiden. Sich wegen 8,- Euro ärgern lohnt sich meiner Meinung nach nicht - da sind die Aspirin, die du dann abends gegen die Bauchaua brauchst, teurer...

Donluigi
21.02.2011, 15:20
Damit kannst du nachweisen, daß du am fraglichen Tag eine Briefmarke gekauft hast. Nicht viel, aber besser als nix.

Und ich les hier die ganze Zeit Ärger und Bauchweh. Ihr macht euch echt Streß mit nem 8-Eurohonk? So ne Mail lese ich, beantworte die kurz und klar und damit ist der Fall für mich erledigt.