Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unfall - Schuldfrage- bitte Profis melden
Eine Frage an die Profis:
Folgendes ist passiert:
Ich fuhr aus meiner Einfahrt bis vor zur Straßeneinmündung, blieb stehen um zu schauen ob ein Fahrzeug kommt, bzw. ob die Strasse frei ist.
In diesem Moment streifte mich ein Fahrzeug, das von links kam.
Mein Fahrzeug stand leicht in die Strasse, behinderte aber Niemanden.
Die Strasse ist breit, es haben keine parkenden Autos die Sicht versperrt, es ist eine 30iger Zone.
Wie gesagt mein Fahrzeug stand!!
Der Fahrer (Rentner) behauptete dann noch rotzfrech, dass ich ausgefahren seie.
Fakt ist aber, dass ich immer noch in der Einfahrt stand, meine Vorderräder gerade standen und meine Stosstange vorne kpl. verkratzt ist, das Unfallfahrzeug ist mit dem vorderen rechten Reifen an meiner Stosstange hängengebleiebn und ist kpl. bis zum hinteren rechten Kotflügel auf einer Länge verschrammt.
In meinen Augen hat ganz klar dieses Fahrzeug Schuld, da ich gestanden bin und mich das fahrende Fahrzeug gerammt hat.
Wie sehen es die Experten hier, bzw. wie ist hier die Rechtsprechung, kennt Jemand von Euch so einen Fall und wer hatte dann die Schuld bekommen.
Ich freue mich über eure Meinungen:gut:
Wenn du noch in der Einfahrt standest zahlt der Rentner. Aber auf jeden Fall zum Anwalt! Das wird der Rentner nicht einsehen.
(Mich hat als Kind mal einer auf dem Gehweg umgenietet, Reifenspuren in den Vorgärten. Und der hat vor Gericht immer noch behauptet ich sei auf der Straße gelaufen.)
siebensieben
10.11.2010, 21:02
Wenn du noch in der Einfahrt standest ...
Mein Fahrzeug stand leicht in die Strasse, behinderte aber Niemanden.
!
Wurstwasser
10.11.2010, 21:09
Der Beweis des ersten Anscheins spricht gegen dich, den müsstest du zumindest erschüttern können vor Gericht. Im Ergebnis wirds auf ein Sachverständigengutachten ( min. 1000 Euro) hinauslaufen und dann auf eine Quotelung, die allerdings höchstwahrscheinlich nicht zu deinen Gunsten ausgehen wird. Gibts denn Zeugen für deine Sachverhaltsdarstellung?
Also man muss etwas in die Strasse fahren, damit man überhaupt was sehen kann, da an der Ausfahrt eine Mauer ist, d.h. die Schnauze schaut in die Strasse rein.
Ich fahre diese Einfahrt seit 20 Jahren rein und raus.....
Es muss doch so etwas schon öfters gegeben haben, im Netz habe ich aber nichts gefunden, daher meine Frage hier...
Rolexplo
10.11.2010, 21:10
Erst schreibst Du
bis vor zur Straßeneinmündung,
dann
Mein Fahrzeug stand leicht in die Strasse
dass widerspricht sich,meineserachtens.
behinderte aber Niemanden
doch den Rentner.
Hattest Du den von links kommen gesehen?? Weil Du schreibst es waren keine parkenden Autos die die Sicht versperrt hätten.
Hast Du vielleicht gesehen das es einen schwenker nach rechts machte, als er dich sah???
Warum sollte er das tun ???
Fuhr er nicht einfach geradeaus und Du warts nicht etwas zu weit auf der Straße??
gruß Jörg
Zeugen gibts leider keine, aber auch der Unfallverursacher war auch alleine....
Ich falle doch echt vom Glauben ab, wenn man steht, wird angefahren und bekommt dann eine Schuld zugesprochen......???
Also es ist schwer zu erklären....man muss etwas ausfahren um in die Strasse schauen zu können, da stand ich also und schaute gerade nach links, da hat mich der Rentner schon gerammt gehabt, der muss extrem knapp am Bürgersteig gefahren sein und hat mich minimal erwischt, das waren sicher nur ein paar cm.
Ich denke der hatte einfach gepennt gehabt, wer fährt auch wenn die Strasse frei ist total rechts neben den Bürgersteig....??
Der Typ hatte Vorrag, wenn du nicht siehst brauchst du einen Einweiser oder einen Spiegel, damit du etwas siehst ...
Der Typ hatte Vorrag, wenn du nicht siehst brauchst du einen Einweiser oder einen Spiegel, damit du etwas siehst ...
Einen Einweiser beim geradeaus ausfahren in die Strasse:grb:
Wenn ich z.B. auf der rechten Seite geparkt hätte und mich hätte der Rentner gerammt wäre er doch auch Schuld oder??
Der kann doch nicht einfach ein stehendes Auto rammen und bekommt dann noch Recht??
Wäre dort ein Kind gesessen, hätte es der "Rentner" tod gefahren?
Ich war nicht vor Ort. Wenn du aus deiner Garage fährst hast du wartepflicht gegenüber den fliesenden Verkehr. Wenn du den Verkehr nicht einsehen kannst muss sich jemand hinstellen und dirt winken. Wenn man sich auf seine anderen Sinne verlässt, kann es schief gehen.
Wenn es nachweislich anders ablief, bist du fein raus.
Wäre dort ein Kind gesessen, hätte es der "Rentner" tod gefahren?
Was bringt uns diese Aussage, bzw. was meinst Du damit, sorry verstehe das nicht??
Waschi.1
10.11.2010, 21:28
Da hilft nur ein Anwalt. Aber da wirst du kaum raus kommen. Da du von einer Nebenstraße auf ein Hauptstraße gefahren bist.. Und die Hauptstraße geht bis zur Bordsteinkante.. d.h. der Rentner kann mit den Felgen am Bordstein lang rubbeln und ist dann immer noch auf der Vorfahrtsstraße .. Und wenn die Sicht behindert wird vorwärts wie rückwärts immer mit Sicherungsposten.. So lernt man das in der Fahrschule. Und wenn du vor Gericht was von nix sehen erzählst ... Machen die ganz fix was fahrlässiges draus.
Hast Du die Rennleitung gerufen ?
Hast Du die Rennleitung gerufen ?
Du meinst die Polizei?
Nee da sind wir dann gemeinsam hingefahren, die halten sich aber schön bei der Schuldfrage raus...
@ Marian, was heisst nichts gesehen, man muss halt bis zum Scheitelpunkt fahren, damit man in die Strasse einsehen kann, das ist doch ganz normal, man kann halt nicht durch Mauern durchschauen....und ich mache das wie gesagt seit 20 Jahren so.....
Andi S. aus V.
10.11.2010, 21:36
Aus eigener Erfahrung: In einem Prozess wirst du wahrscheinlich verlieren, allerhöchstens eine Teilschuld des Gegners heraus holen. Ich hatte einen ähnlichen Fall, in der ersten Instanz gewonnen, in der zweiten Instanz (Urteil nach Aktenlage) verloren.
Nein, man darf nur bis zum rand fahren. Wenn man nichts sieht, darf man nicht einfahren. Es ist ein Spiegel (Achtung verzerrt) oder Einweiser nötig!
Hier geht es nicht um die Frage, wer Recht hat, sondern wer Recht bekommen wird.
Denn: Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei. :op:
Gerne teilen die Richter die Schuld auf, dann sind beide die Dummen.
SFR-Rabatt + Kosten.
Ein Fall für die ADVOCARD !
RAMichel
10.11.2010, 22:09
Haftungsquote 30:70 zu Deinen Lasten, sag ich aus der Hüfte heraus. Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, vergiß die Sache, denn ein Gericht wird ein unfallanalytisches Sachverständigengutachten (teuer) einholen. Ergibt sich aus diesem, dass Du gestanden hast, greift immer noch das Argument, dass Du dich notfalls eines Einweisers bedienen mußt, um eine Gefährdung des fließenden Verkehrs (der hat immer Vorrang!) zu vermeiden. Damit ergibt sich eine erhöhte Mithaftung für Dich. Der unaufmerksame Rentner wird bei einem solchen Verlauf ca. 30% Mithaftung aufgedrückt bekommen, so zumindest im hiesigen Gerichtssprengel.
Bin zwar auch kein Experte, aber §10 StVO könnte weiterhelfen: http://dejure.org/gesetze/StVO/10.html
So weit wird es bestimmt nicht kommen, bei mir geht es um ca. 1500€ Schaden bei dem Unfallgegner, das war eine 10 jahre alte Möhre, da ist die ganze Seite verkratzt, da lohnt sicher keine Reparatur mehr.
Ich denke ich komme hier auch nicht weiter, die Schuldfrage werden die zwei Versicherungen klären müssen und ich muss jetzt wieder jeden Tag die gleiche Prozedur machen.....bis zum Scheitelpunkt vorfahren und dann ausfahren wenn frei ist, alles ohne Spiegel oder Einweiser, so wie die letzten 20 jahre auch unfallfrei waren...
In der Hoffnung, dass nicht wieder ein Träumer vorbei rauscht und mich abschiesst.......
Bin zwar auch kein Experte, aber §10 StVO könnte weiterhelfen: http://dejure.org/gesetze/StVO/10.html
Bin kein Richter, klingt für mich aber ziemlich eindeutig: "Siehst Du nix, ist es Dein Problem!"
Bin zwar auch kein Experte, aber §10 StVO könnte weiterhelfen: http://dejure.org/gesetze/StVO/10.html
Danke Oliver endlich einmal ein wirklich hilfreicher Link..und ich habe mich genauso so verhalten....jetzt bin wieder gespannt...
Haftungsquote 30:70 zu Deinen Lasten, sag ich aus der Hüfte heraus. Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, vergiß die Sache, denn ein Gericht wird ein unfallanalytisches Sachverständigengutachten (teuer) einholen. Ergibt sich aus diesem, dass Du gestanden hast, greift immer noch das Argument, dass Du dich notfalls eines Einweisers bedienen mußt, um eine Gefährdung des fließenden Verkehrs (der hat immer Vorrang!) zu vermeiden. Damit ergibt sich eine erhöhte Mithaftung für Dich. Der unaufmerksame Rentner wird bei einem solchen Verlauf ca. 30% Mithaftung aufgedrückt bekommen, so zumindest im hiesigen Gerichtssprengel.
:gut::gut: auch sehr interessant:rolleyes:
siebensieben
10.11.2010, 22:26
Da hilft nur ein Anwalt. Aber da wirst du kaum raus kommen. Da du von einer Nebenstraße auf ein Hauptstraße gefahren bist.. Und die Hauptstraße geht bis zur Bordsteinkante...
Eigentlich schlimmer noch, es war nicht mal eine Nebenstraße, sondern eine private Zufahrt.
Einen Einweiser beim geradeaus ausfahren in die Strasse...
Nicht geradeaus, sondern abbiegen.
RAMichel
10.11.2010, 22:36
:gut::gut: auch sehr interessant:rolleyes:
Es ist halt so, dass der Ausfahrende eine Gefährdung der anderen AUSSCHLIESSEN muß. Damit hast Du den schwarzen Peter, den Du nur teilweise wieder dem pennenden Rentner aufs Auge drücken kannst.
So weit wird es bestimmt nicht kommen, bei mir geht es um ca. 1500€ Schaden bei dem Unfallgegner, das war eine 10 jahre alte Möhre, da ist die ganze Seite verkratzt, da lohnt sicher keine Reparatur mehr....
Ich fürchte da wirst du enttäuscht werden. Da kostet allein die Lackierung ohne Nebenarbeiten schon deutlich mehr. Egal wie alt die Karre ist.
Und ein 10 Jahre alter Wagen kann durchaus inen Restwert habender noch eien Reparatur lohnt.
Vor allem ist für OPA scheissegal, wie alt seine Karre ist. Sie fährt und er würde sicher gerne kostenneutral weiter fahren. Kommt also immer auf den Standpunkt an.
AcidUser
11.11.2010, 10:35
Gleichen Fall gehabt und seinerzeit die volle Schuld bekommen! Ich wurde belehrt, dass ich notfalls einen vorbeikommenden Passanten hätte bitten müssen mich Ein- bzw. Auszuweisen! :ka:
Thorsten636
11.11.2010, 11:17
In der Hoffnung, dass nicht wieder ein Träumer vorbei rauscht und mich abschiesst.......
Klar, Schuld sind immer die anderen!
Ist der Rentner auf deine "Fahrbahn" gekommen: Nein
Bist du auf die Fahrbahn des Rentners gekommen: Ja
So what ??
Der Rentner wird denken: .. in der Hoffnung das nicht wieder ein Träumer aus der Einfahrt kommt und mich abschießt ...
ehemaliges mitglied
11.11.2010, 12:21
Eine Frage an die Profis:
Mein Fahrzeug stand leicht in die Strasse, behinderte aber Niemanden.
Ich freue mich über eure Meinungen:gut:
damit dürfte sich die Schuldfrage zu deinen Lasten schon geklärt haben...... die Rechtsprechung sagt ganz klar, dass man sich beim Ausfahren aus Grundstücken ggf. einweisen lassen muss...... auch wenn du noch so vorsichtig raus fähsrt - stehst du in öffentlicher Verkehrsfläche und wirst von links gerammt, hast du Schuld.
Nochmal für alle.....ich fuhr nicht aus der Einfahrt!! Ich stand am Scheitelpunkt, wo man stehen muss, um nach rechts und links zu schauen und da ist mir der Wagen reingefahren......
Es ist keine unübersichtliche Ein-oder Ausfahrt, es ist eine stinknormale Ausfahrt da braucht man keinen Einweiser....
Wir können den Thread jetzt gerne schliessen, ein paar interessante Antworten waren für mich dabei, vielen Dank!!
siebensieben
11.11.2010, 16:59
Nochmal für alle.....ich fuhr nicht aus der Einfahrt!! Ich stand am Scheitelpunkt...
Mein Fahrzeug stand leicht in die Strasse,
Da sehe ich einen Widerspruch. Wenn Du in der Straße standst, auch leicht, geht's warscheinlich zu Gunsten des anderen aus. Wenn Du in der Einfahrt standest, ist er auf Dein Grundstück gefahren. Das werden wir hier nicht klären können, aber da der andere ja nicht auf dem Gehweg fuhr, musst Du schon auf selbigem gestanden haben, also im öffentlichen, zur Straße gehörigen Bereich. Und da gilt dann oben Gesagtes.
uhrenmaho
11.11.2010, 17:34
Frank und Thomas haben es auf den Punkt gebracht.
Wollte bei uns vor der Einfahrt auf dem Bürgersteig ein Halteverbot
beantragen, da an der Stelle fast immer VW-Busse und ähnlich
geparkt haben und man nur unter schwierigsten Verhältnissen von
der Einfahrt auf die Strasse fahren kann.
Bei der Stadt wurde ich dann belehrt, dass ich so aus der Einfahrt zu
fahren habe, dass ich keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährde
oder behindere.
Gruß Manfred
biffbiffsen
11.11.2010, 17:37
und für mich auch nicht ganz unwichtig:
was soll die Frage HIER eigentlich, soll die dann vor Gericht als Gutachten herhalten?
"Meine Kumpels im Uhrenforum ham aber gesagt...."
:ka:
Rolexplo
11.11.2010, 17:47
Stefan möchte uns klarmachen, dass unabhängig davon, ob er nun auf der Straße, Gehweg oder noch in der Einfahrt sich befand, er nun mal stand.
Der Rentner einfach in sein s t e h e n d e s Fahrzeug fuhr.
Er sein Auto aus der Garage , Autostellplatz oder was auch immer fuhr , dass Auto abstellte ( wo auch immer ) um a) das Garagentor zu schließen b) nochmal nachzuschauen ob der Kofferraum richtig geschlossen ist ect. und dann sein Auto beschädigt wurde.
Alles klar Stefan.......??
gruß Jörg
Uhren-Fan
11.11.2010, 17:58
Als ein indirekt betroffender Verkehrsteilnehmer, bin auch im Ruhestand = Rentner, muss ich mich an dieser Stelle nun doch mal äußern. Mal völlig losgelöst vom Unfallhergang frage ich mich, was der geehrte Forumskollege = TS uns mit dieser Schilderung des Unfallhergangs sagen will.
Um sein herausragendes Fahrvermögen von vornherein klar zu stellen, muss also der Unfallgegener der Böse sein. Also hatte er nicht nur einen Unfall mit einem Unfallgegner, nein viel schlimmer : Mit einem Rentner. Also einer von diesen per se unfähigen, alten und vertrottelten Menschen, die sich noch immer auf der Straße herumtreiben, obwohl sie eigentlich doch zu Haus rum sitzen sollten.
Ich kenne junge Schlechtfahrer, alte Schlechtfahrer, weibliche Schlechtfahrer und männliche Schlechtfahrer. Also bitte keine Generalverunglimpfung. Auch hier im Forum nicht.
stimmt Werner, aber es hätte schlimmer kommen können: ich denke an einen Breitling tragenden, in Jingler Jeans gewandeten, Corsa fahrenden Rentner mit Migrationshintergrund und Gewerkschaftsmitgliedschaft....
Stefan möchte uns klarmachen, dass unabhängig davon, ob er nun auf der Straße, Gehweg oder noch in der Einfahrt sich befand, er nun mal stand.
Der Rentner einfach in sein s t e h e n d e s Fahrzeug fuhr.
Er sein Auto aus der Garage , Autostellplatz oder was auch immer fuhr , dass Auto abstellte ( wo auch immer ) um a) das Garagentor zu schließen b) nochmal nachzuschauen ob der Kofferraum richtig geschlossen ist ect. und dann sein Auto beschädigt wurde.
Alles klar Stefan.......??
gruß Jörg
ganz großes kino:bgdev::flop:
Uhren-Fan
11.11.2010, 18:21
stimmt Werner, aber es hätte schlimmer kommen können: ich denke an einen Breitling tragenden, in Jingler Jeans gewandeten, Corsa fahrenden Rentner mit Migrationshintergrund und Gewerkschaftsmitgliedschaft....
Ulrich, den kenn ich auch. Der wäre mir gestern bald in meinen Rollator gehämmert. Aber ich will das hier nicht versemmeln. Entschuldigung.
mac-knife
11.11.2010, 18:22
ganz großes kino:bgdev::flop:
... hamwa doch wieder was gelernt. Danke!
Bin aber nicht sicher, ob das Verbreiten von Tipps wie man eine Aussage möglichst gewinnbringend formulieren sollte, hier von den Chefs gern gesehen wird.
ehemaliges mitglied
11.11.2010, 18:30
....und grad frag ich mich, warum der TS überhaupt diesen Thread aufgemacht hat, wenn er selbst zum einen widersprüchlich vorträgt und dann auch juristische Ratschläge in Zweifel zieht und alles besser weiss.
Soll er doch nächstens einfach hier im Forum den Mund halten und sich mit derartigen Fragen an einen sein Vertrauen geniessenden Anwalt wenden.......wofür braucht er bitte uns ?????
....und grad frag ich mich, warum der TS überhaupt diesen Thread aufgemacht hat, wenn er selbst zum einen widersprüchlich vorträgt und dann auch juristische Ratschläge in Zweifel zieht und alles besser weiss...
Ist doch nichts Neues, dass hier jemand einen Thread aufmacht und anfängt rumzuzicken
wenn ihm nicht nach dem Mund geredet, bzw. seine vorgefertigte Meinung bestätigt wird.
Werner :rofl::rofl:
Ulrich, den kenn ich auch. Der wäre mir gestern bald in meinen Rollator gehämmert. Aber ich will das hier nicht versemmeln. Entschuldigung.
:rofl: :verneig:
ehemaliges mitglied
11.11.2010, 18:39
ich kenn das von meinen Kunden....die kommen mit nem Problem zu mir und wissen die Lösung schon im Vorfeld...wehe, wenn ich denen dann was anderes rate. So was nennt man beratungsresistent.
Die hab´ ich Dir alle geschickt, hatte kein Bock auf die. Kohle habe ich ihnen schon abgenommen und gesagt, dass sie bei Dir nichts mehr zahlen müssen.
Hey, ich mach´ das hier nur, weil die Frage seit gestern 22:09h (http://www.r-l-x.de/forum/showthread.php?105334-Unfall-Schuldfrage-bitte-Profis-melden&p=2774081&viewfull=1#post2774081) beantwortet ist. Danke Herr Kollege :dr:
RAMichel
11.11.2010, 18:47
...hab ich doch gern vergütungsfrei gemacht:supercool:
Sofort an den TS Rechnung ausstellen bitte :op:
RAMichel
11.11.2010, 19:02
Darf man das? ;)
Wenn zeitgleich ein Briefumschlag mit Füllung überreicht wird, dann sehe ich darin kein Problem :D:dr:
ehemaliges mitglied
11.11.2010, 19:04
Briefumschläge mit bunten Füllungen werden grad in der Weihnachtszeit gerne genommen.
....und grad frag ich mich, warum der TS überhaupt diesen Thread aufgemacht hat, wenn er selbst zum einen widersprüchlich vorträgt und dann auch juristische Ratschläge in Zweifel zieht und alles besser weiss.
Soll er doch nächstens einfach hier im Forum den Mund halten und sich mit derartigen Fragen an einen sein Vertrauen geniessenden Anwalt wenden.......wofür braucht er bitte uns ?????
bist aber auch ein aggressiver Anwalt :D
bist aber auch ein aggressiver Anwalt :D
sach bloß, du liest die hessische bildzeitung8o:D
sach bloß, du liest die hessische bildzeitung8o:D
nö, wieso? Schreibt Tom dort eine eigene Kolumne? :D
nö, wieso? Hat Tom dort eine eigene Kolumne? :D
besser, viel besser:rofl:
ehemaliges mitglied
11.11.2010, 20:50
....Maul halten, Männer......
karlhesselbach
11.11.2010, 21:20
Wenn hier jemand glauben mag der Anwalt sei aggressiv, der soll niemals in die Nähe des Mandanten kommen, Ihr......
Hypophyse
11.11.2010, 23:28
Du bist auch schon Renitentner?
Was geht denn hier ab.....ich wollte einfach ein paar Meinungen dazu hören, thats all.
Und wer oder wie oder was Schuld hat, sollen sich die zwei Versicherungen damit beschäftigen, ist mir auch pipegal
Heute kam auf jeden Fall ein Brief von der gegnerischen Versicherung mit dem Wortlaut:
....wir haben von Ihrem Schadensfall erfahren. Gerne prüfen wir, welchen Betrag wir Ihnen erstatten können, dazu brauchen wir noch Informationen von Ihnen.
Und jetzt...jetzt könnt Ihr wieder weiter drauflos hauen....mir geht das sowas am Ar... vorbei, das glaubt Ihr gar nicht....
Also danke Jungs, an Diejenigen mit interessanten Tipps und Meinungen, ich wollte hier auch keine Rechtsberatung, die bekomme ich über meine Rechtschutzversicherung auch.....wollte einfach ein paar Meinungen von Euch hören wie Ihr das seht....
Für die Dummlabberer hier.....wünsche ich Euch dass Euch bald auch einmal so einen blinden Autofahrer entegen kommt...hehehehhe
botti800
12.11.2010, 07:03
nun reichts aber... :winkewinke:
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